: 156
Magdeburg, den 13.10.2004

Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zur Großen Anfrage "Die Situation von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern im Land Sachsen-Anhalt"

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 156/04 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 156/04 Magdeburg, den 14. Oktober 2004 Es gilt das gesprochene Wort! Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zur Großen Anfrage "Die Situation von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern im Land Sachsen-Anhalt" TOP 3 der Landtagssitzung am 14./15. Okt. 2004 Große Anfrage der Fraktion der PDS ¿ Drs. 4/1546 Antwort der Landesregierung ¿ Drs. 4/1733 Anrede, die Große Anfrage der Fraktion der PDS zur Situation von Spätaussiedlern im Land Sachsen-Anhalt lenkt das Augenmerk auf den bisher wenig beachteten Umstand, dass das Land nicht nur Abwanderungsregion ist, sondern auch Zuwanderung erfährt. So sind seit 1991 in Sachsen-Anhalt etwa 68.000 Spätaussiedler aufgenommen worden. Hauptherkunftsländer sind Russland und Kasachstan. Die aufgenommenen Spätaussiedler werden entsprechend der Bevölkerungszahl auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. Allerdings sind die Zuzugszahlen von Spätaussiedlern seit Jahren rückläufig. Während Anfang der 90er Jahre in Deutschland jährlich noch über 200.000 Spätaussiedler aufgenommen wurden, waren es 2003 nur noch etwa 73.000, von denen Sachsen-Anhalt 3, 9 % , also etwa 2.900 Personen aufgenommen hat. Durch das Zuwanderungsgesetz ist die Aufnahmequote des Landes auf ca. 3,1 % gesenkt worden. Für das nächste Jahr geht die Bundesregierung nur noch von etwa 55.000 aufzunehmenden Personen aus. Danach ist für das Land im Jahr 2005 mit einer Größenordnung von etwa 1.700 aufzunehmenden Personen zu rechnen. Anrede, da die deutschen Sprachkenntnisse der einreisenden Spätaussiedler oftmals nicht zufriedenstellend sind, ist die Sprachförderung ein wesentliches Element der notwendigen Integration. Hier erfolgt durch das zum 01. Januar 2005 inkrafttretende Zuwanderungsgesetz eine Neukonzeption. Die bisherige Sprachförderung für Spätaussiedler erfolgt durch verschiedene Programme des Bundes. Neben der Bundesagentur für Arbeit erfolgte die Vergabe der vom Bund bereitgestellten Mittel auch durch die Vertriebenenbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Ab dem 01. Januar 2005 ist ein Sprachkurs von 6monatiger Dauer vorgesehen. In diesen Kursen werden künftig integrationskursberechtigte Ausländer und Spätaussiedler gemeinsam unterrichtet. So kann trotz zurückgehender Zuzugszahlen von Spätaussiedlern voraussichtlich ein flächendeckendes Angebot an Sprachkursen im Land aufrecht erhalten werden. An diesem Beispiel wird auch deutlich, dass die Integration von Spätaussiedlern und Ausländern nicht getrennt gesehen werden kann. Aufgrund der relativ geringen Migrantenzahl im Land ist ein sinnvolles und effektives Integrationsangebot nur möglich, wenn es sich an alle bleibeberechtigten Migranten unabhängig von der Staatsbürgerschaft wendet. Das Zuwanderungsgesetz führt auch zu einer vereinfachten Verwaltungsstruktur, da künftig die alleinige Zuständigkeit für die Durchführung der Sprachkurse beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge liegt. Insoweit werden Landkreise und kreisfreie Städte von Aufgaben entlastet. Die unzureichenden Sprachkenntnisse sind auch auf die veränderte Zusammensetzung der nach dem Bundesvertriebenengesetz Aufgenommenen zurückzuführen. Während vor ca. 10 Jahren noch 75 % aller Aufgenommenen Spätaussiedler waren und nur 25 % nichtdeutsche Familienangehörige von Spätaussiedlern, ist dieses Verhältnis heute genau umgekehrt. So lag der Anteil der Spätaussiedler an den im Jahr 2003 in Sachsen-Anhalt Aufgenommenen bei etwa 20 %, während 80 % der Aufgenommenen nichtdeutsche Ehegatten und Abkömmlinge sowie sonstige Familienangehörige waren. Wichtig ist daher die durch das Zuwanderungsgesetz eingeführte Regelung, nach der künftig miteinreisende Familienangehörige vor ihrer Einreise nach Deutschland ausreichende Sprachkenntnisse durch einen Test nachweisen müssen. Schon in den Herkunftsländern werden die Spätaussiedler daher ihre Integrationsbereitschaft zeigen. Diese Regelung kann daher zu einer verbesserten Integration wesentlich beitragen. Anrede, ein wichtiges Aufgabengebiet in diesem Zusammenhang ist auch die Integration der schulpflichtigen Kinder von Spätaussiedlern. Schon bei der Einschulung in die Grundschule wird darauf geachtet, dass die Schüler eine möglichst optimale Sprachförderung erhalten. Auch älteren Schülern steht ein bedarfsgerechtes Angebot an Deutsch-Intensivkursen zur Verfügung. Diese Sprachförderung für Spätaussiedlerkinder ist ein bedeutender Integrationsbeitrag des Landes, der nicht durch die Sprachförderung des Bundes abgedeckt wird. Anrede, ein weiterer wesentlicher Baustein der Integration der Spätaussiedler ist ein Beratungsangebot, dass den neuen Mitbürgern hilft, im deutschen Alltag Fuß zu fassen. Durch von Bund und Land finanzierte Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände ist ein engmaschiges Beratungsnetz im Land geknüpft. Alle nach Sachsen-Anhalt kommenden Spätaussiedler können, soweit sie eigene Integrationsanstrengungen unternehmen, verschiedene Beratungs- und Betreuungsangebote der öffentlichen Hand sowie der Kirchen und weiterer freier Träger in Anspruch nehmen. Darüber hinaus fördert insbesondere der Bund Projekte, die eine Eingliederung der Spätaussiedler in die deutsche Gesellschaft erleichtern sollen. In diese Projekte sind oft auch Kommunen und Land aktiv eingebunden. Ein Beispiel für diese Zusammenarbeit ist ein erfolgreiches Modellprojekt im Landkreis Bitterfeld, wo Bund, Arbeitsverwaltung, Land und Kommune zusammengewirkt haben und durch den Abschluss von Eingliederungsverträgen mit den Spätaussiedlern beispielsweise überdurchschnittliche Erfolge bei der Vermittlung in Arbeit erzielen konnten. Zwischenzeitlich konnte auch die in der Antwort der Landesregierung angekündigte Richtlinie zur Integration von Spätaussiedlern und Ausländern im Land Sachsen-Anhalt inkrafttreten. In enger Kooperation mit Bund und Kommunen soll versucht werden, mit dem Modellprojekt in Bitterfeld vergleichbare Maßnahmen zur Integration im Land durchzuführen. Anrede, einige Fragen konnten nicht in der von der Fragestellerin gewünschten Tiefe beantwortet werden. Dies liegt zu einem Gutteil in der Tatsache begründet, dass Spätaussiedler Deutsche im Sinne des Art. 116 GG sind und als solche in aller Regel statistisch nicht gesondert erfasst werden. So liegen beispielsweise statistisch belastbare Erkenntnisse über eine erhöhte Kriminalität von Spätaussiedlern nicht vor. Aufgrund fehlender Daten können auch keine Angaben zur Höhe der Arbeitslosenquote bei Spätaussiedlern gemacht werden. Zwar ist z.B. aus der Integrationsarbeit bekannt, dass viele Spätaussiedler große Probleme haben, Arbeit zu finden, es ist aber mangels Datenmaterials nicht möglich, ihre Situation mit der der übrigen Bevölkerung verlässlich zu vergleichen. Anrede, Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Eingliederung der Spätaussiedler durch zahlreiche Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen gefördert wird und es auch zahlreiche ermutigende Beispiele einer gelungenen beruflichen und gesellschaftlichen Integration gibt. Allerdings ist nicht zu verkennen, dass trotz dieser Bemühungen Tendenzen zur Abkapselung bei Spätaussiedlern nicht gänzlich zu leugnen sind. Die mit der Integration verbundenen Herausforderungen ändern sich laufend, bedingt z.B. durch die gewandelte Zusammensetzung der Spätaussiedlergruppen. Diese änderungen erfordern eine stete Anpassung der Integrationsangebote. Trotz weiteren Handlungsbedarfes arbeitet das Land aber in engen finanziellen Grenzen. Die Landesregierung wird nicht nur ihre eigenen Anstrengungen fortsetzen, sondern auch weiterhin darauf hinwirken, dass der Bund seine Fördermaßnahmen im bisherigen Umfang aufrecht erhält. Nur durch eine enge Kooperation und Vernetzung aller Angebote der öffentlichen Hand, der Kirchen und Wohlfahrtsverbände ist auch in Zukunft eine effektive Integration der Spätaussiedler in die deutsche Gesellschaft möglich. Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung