Innenminister Klaus Jeziorsky: Ermittlungserfolge durch DNA-Analysen nehmen zu
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 027/05 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 027/05 Magdeburg, den 22. Februar 2005 Innenminister Klaus Jeziorsky: Ermittlungserfolge durch DNA-Analysen nehmen zu Nach Auskunft von Innenminister Klaus Jeziorsky hat das Land Sachsen-Anhalt mit Stand vom 31. Januar d. J. insgesamt 10.634 Datensätze in der DNA-Analyse-Datei (DAD) gespeichert. Jeziorsky: "Die seit 1998 eingerichtete DNA-Analyse-Datei wird zentral für die Länder und den Bund beim BKA geführt und ist eine kriminalistische Erfolgsstory!" Im Zusammenhang mit der Speicherung in der DAD wird von Personendatensätzen und Spurendatensätzen gesprochen. Von den insgesamt 10.634 gespeicherten Datensätzen, wurden 6.444 als Personendatensätze und 4.190 als Spurendatensätze gespeichert. Nähere Angaben dazu sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Datensätze Deliktbereich Personendatensätze Spurendatensätze Straftaten gegen das Leben 499 44 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 1.230 56 Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit 1.294 23 Straftaten gegen die persönliche Freiheit 27 10 Diebstahlsdelikte 1.922 3.618 Raub und Erpressung 1.130 187 Straftaten gegen die öffentliche Ordnung 58 46 Gemeingefährliche Straftaten 107 94 übrige Deliktbereiche 177 112 Jeziorsky: "Die DNA-Analyse stellt ein äußerst wertvolles, in ihrer Bedeutung immer mehr zunehmendes Instrument der Kriminalistik zur Führung des Sachbeweises im Strafverfahren dar. Die Erfolge betreffen nicht nur Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, sondern auch weitere Deliktbereiche, wie Straftaten gegen das Leben, Raub/Erpressungen und schwere Diebstahlsdelikte." Eine ausschließliche DNA-Aufklärungsstatistik werde im Land Sachsen-Anhalt nicht geführt. Aussagen seien aber möglich im Hinblick auf Treffer, d.h. übereinstimmungen mit den in der DAD gespeicherten Daten. In der nachfolgenden Tabelle sind Angaben zu sogenannten Treffern Person/Spur, d.h. Spuren unbekannter Täter konnten einer in der DAD erfassten Person zugeordnet werden, aufgeschlüsselt nach Deliktbereichen zu entnehmen: Treffer Person/Spur Deliktbereich 2001 2002 2003 2004 Straftaten gegen das Leben 1 4 2 2 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 2 7 1 6 Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit 3 7 12 19 Straftaten gegen die persönliche Freiheit 0 0 0 1 Diebstahlsdelikte 87 154 150 179 Raub und Erpressung 7 11 11 20 Straftaten gegen die öffentliche Ordnung 2 1 0 5 Gemeingefährliche Straftaten 0 0 2 2 übrige Deliktbereiche 0 1 11 7 Gesamt 102 185 189 241 "Durch die Einführung der DAD konnten unbekannten und bekannten Tatverdächtigen Straftaten nachgewiesen werden, denen die Straftat auf herkömmliche Art und Weise nicht hätte bewiesen werden können bzw. die betreffenden Straftaten wären nicht oder nur sehr schwer aufgeklärt worden", so Klaus Jeziorsky. Info: Die Bestimmung des Geschlechts ist gesetzlich zulässig und wird in der DAD erfasst. Die Erhebung von weitergehenden Informationen zu persönlichen Merkmalen, wie Größe, Haarfarbe und Krankheiten, ist im Rahmen einer strafverfahrensrechtlichen DNA-Analyse gesetzlich nicht zulässig. In Sachsen-Anhalt wurden im Zeitraum 01.01.1991 bis 31.12.2004 insgesamt 94.646 Personen im Rahmen einer erkennungsdienstlichen Behandlung Fingerabdrücke genommen. Nähere Angaben ab 1998 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Fingerabdrücke Jahr Personen 1998 8.507 1999 9.208 2000 10.208 2001 9.866 2002 10.950 2003 10.859 2004 11.132 Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de
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