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Magdeburg, den 20.01.2006

Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Fachhochschule der Polizei

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 015/06 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 015/06 Magdeburg, den 20. Januar 2006 Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Fachhochschule der Polizei TOP 7 der Landtagssitzung am 19./20. Januar 2006 LT-Drs. 4/2139 Anrede, die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung wird der Zielset­zung der Landesregierung, die dem Gesetzentwurf zugrunde lag, gerecht. Sie berücksichtigt die für unabdingbar erachteten Änderungen des Fachhochschulgesetzes und entspricht den für Beamtenfachhochschulen geltenden verfassungsrechtlichen Grundsätzen. Die Gewährleistung der inneren Sicherheit gehört zum Kernbe­stand staatlicher Aufgaben. Die Wahrung dieser Aufgaben be­ginnt bereits mit der Sicherstellung einer praxis- und bedarfsge­rechten Ausbildung unseres Polizeinachwuchses. Dem trägt der vorliegende Gesetzentwurf Rechnung. Im Rahmen der Ausschussberatungen wurden maßgebliche Änderungsvorschriften des ursprünglichen Entwurfs zugunsten des hochschulrechtlichen Status der Fachhochschule einver­nehmlich gestrichen, um deren Hochschulposition nicht zu ver­ändern. Die Fachhochschule bleibt als Körperschaft des öffent­lichen Rechts ein fester Bestandteil der Hochschullandschaft unseres Landes. Das damit verbundene Selbstverwaltungsrecht erlaubt ihr auch künftig, die inneren Angelegenheiten eigen­ständig zu regeln. Die dazu notwendigen Ordnungen werden durch den Senat beschlossen. Bei allen wichtigen Entscheidun­gen, die die Fachhochschule betreffen, hat sie auch künftig ein maßgebliches Mitspracherecht. Im wesentlichen sind folgende Neuregelungen zu nennen: Bei der Berufung des Leitungspersonals soll künftig anstelle eines Vorschlagsrechts der Fachhochschule eine Beteiligung im Wege einer Anhörung vorgenommen werden, da diese Funktionen überwiegend von staatlichen Aufgaben geprägt sind. Die Anforderungen an die Qualifikation künftiger Rektoren und Rektorinnen sollen verstärkt auch den Einsatz von polizeierfahrenen Praktikern ermöglichen. Der Aufgabenbereich des Senats soll sich in Zukunft vorrangig auf Studien- und Ausbildungsangelegenheiten erstrecken. Dazu beschließt dieser die erforderlichen Ordnungen. In allen grundsätzlichen Angelegenheiten erhält er eine Beratungsfunk­tion für den Rektor oder die Rektorin der Fachhochschule. Die Geltung des Hochschulgesetzes für die Fachhochschule soll sich auf die im Ge­setzentwurf genannten Verweisungen beschränken. Die mit dem Hochschulgesetz angestrebte Zielsetzung für die allgemeinen Hochschulen ‑ nämlich eine Stärkung der Autonomie zu erreichen ‑ kann aufgrund ihrer internen Stellung nicht vollständig auf die Fachhochschule übertragen werden. Die Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften werden künftig in Form von Rechtsver­ordnungen erlassen und nicht wie bisher als Verwaltungsvorschriften. Die Anfertigung einer Diplomarbeit soll zwar auch weiterhin Voraussetzung zur Ver­leihung des Hochschulgrades ¿Diplomverwaltungswirt Polizei¿ bleiben, jedoch nicht mehr als obligatorischer Bestandteil des Studiums, sondern ‑ wie in anderen Bun­desländern auch ‑ fakultativ. Der Verzicht auf die obligatorische Anfertigung der Diplomarbeit führt zu einer Erhöhung der polizeifachlichen Ausbildungszeiten. Anrede, ich bin fest davon überzeugt, dass der Gesetzentwurf in Form der vorliegenden Be­schlussempfehlung den notwendigen Handlungsrahmen zur Erhöhung der Qualität und Praxisbezogenheit der Ausbildung eröffnet. Er ist zugleich auch ein tragfähiger Konsens zwischen den fachlichen Interessen der Landespolizei an einer praxisorien­tierten Ausbildung und der Wahrung der hochschulrechtlichen Stellung. Angesichts der in Zukunft knapper werdenden personellen Ressourcen in der öffentlichen Ver­waltung ‑ so auch in der Polizei ‑, kommt der Zuführung erstklassig ausgebildeter junger Polizisten und Polizistinnen eine herausragende Bedeutung zu. Das vorlie­gende Änderungsgesetz trägt einen maßgeblichen Anteil dazu bei. Anrede, die Fachhochschule ist als zentrale Ausbildungsstätte ein wichtiger Garant für die Ausbildung der Nachwuchsbeamten und ‑beamtinnen. Sie nimmt damit eine tra­gende Rolle im Gefüge der Landespolizei ein. Ich bin zuversichtlich, dass der vorliegende Gesetzentwurf, zusammen mit dem zur Zeit von der Fachhochschule vorbereiteten neuen Studienplan, dazu beiträgt, dass die Polizeiausbildung in unserem Land auf dem neuesten Stand bleibt. Dazu trägt auch besonders die ständige Einbindung der polizeilichen Praxis bei. So können neue Herausforderungen des polizeilichen Alltags unmittelbar in die Aus­bildung einfließen. So statten wir unsere jungen Beamten und Beamtinnen mit dem nötigen Rüstzeug für ihren Dienst in der Landespolizei aus. Ich bitte Sie deshalb um Ihre Zustimmung. Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: Pressestelle@mi.lsa-net.de

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