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Magdeburg, den 17.02.2006

Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zum VII. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz (Drs. 4/2189) und der Stellungnahme der Lan­desregierung hierzu (Drs. 4/2524)

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 036/06 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 036/06 Magdeburg, den 17. Februar 2006 Es gilt das gesprochene Wort! Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zum VII. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz (Drs. 4/2189) und der Stellungnahme der Lan­desregierung hierzu (Drs. 4/2524) - TOP 16 der Landtagssitzung am 16./17. Februar 2006 Anrede, der vorliegende 7. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz erlaubt eine Feststellung: Um den Daten­schutz in Sachsen-Anhalt ist es gut bestellt! Der Datenschutzbeauftragte selbst bescheinigt den öffentlichen Stellen im Lande, dass Rechtsverstöße beim Umgang mit per­sonenbezogenen Daten weiter rückläufig sind. Im Berichtszeit­raum ist er einer Vielzahl von Eingaben nachgegangen. Daneben hat er mehrere öffentliche Stellen einer systemati­schen Prüfung unterzogen. Sicher hat er dabei auch den einen oder anderen Fehler festgestellt. Bedenkt man aber, dass viele Hundert datenverarbeitende Stellen mit Tausenden von Mitar­beitern tätig sind, ist die Fehlerquote denkbar gering. Ich möchte hier nicht im Einzelnen die Stellungnahme der Landes­regierung zum Tätigkeitsbericht wiederholen, die Ihnen als Drucksache allen vorliegt. Als Fazit lässt sich eine positive Bi­lanz ziehen. Dies haben auch die beteiligten Ausschüsse so gesehen. Die abschließende Beschlussempfehlung des federführenden Aus­schusses für Inneres an den Landtag lautet deshalb auch : ¿Kenntnisnahme¿ . Anrede, der Datenschutzbeauftragte hat in den Ausschussberatungen insbesondere die Bedeutung des durch die Verfassung ge­schützten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und ak­tuelle, datenschutzrechtlich interessante Themen angesprochen. Durchaus richtig ist die Feststellung des Landesbeauftragten, dass Recht auf infor­mationelle Selbstbestimmung auf Grund der sich rasant entwickelnden Technik be­sonderer Beachtung bedarf. Inzwischen sind die Bedingungen der automatisierten Datenverarbeitung, wie sie das Bundesverfassungsgericht vor mehr als 20 Jahren im sogenannten Volkszählungsurteil beschrieben hat, Realität. Mit Hilfe der modernen Informations- und Kommunikationstechnik sind Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse eines Menschen technisch gesehen unbe­grenzt speicherbar und jederzeit - ohne Rücksicht auf Entfernungen - in Sekunden­schnelle abrufbar. Sie können technisch darüber hinaus beim Aufbau integrierter In­formationssysteme mit anderen Datensammlungen zu Persönlichkeitsbildern zu­sammengefügt werden. Deshalb nimmt die Landesregierung den Datenschutz sehr ernst ¿ sie ist dazu ohnehin durch das verfassungsmäßig geschützte Recht auf in­formationelle Selbstbestimmung verpflichtet. Andererseits ist Datenschutz aber nur ein Belang. Die Landesregierung - dies gilt sowohl bei der Gesetzgebungsarbeit wie auch beim Verwaltungsvollzug - muss auch anderen Belangen der Allgemeinheit und des Einzelnen gerecht werden. Ich nenne nur einige Beispiele: Die Sicherheit der Bürger ist ein hohes Gut, besonders natürlich der Schutz vor Terrorismus. Wir müssen eine effektive Strafverfolgung gewährleisten - gerade das Bundesverfassungsgericht hat dies wiederholt hervorgehoben. Die Steuergerechtig­keit muss gewahrt werden: Der Staat darf nicht zulassen, dass nur die ehrlichen Bür­ger Steuern in voller Höhe zahlen und damit letztlich die ¿Dummen¿ sind. Ganz wich­tig ist soziale Gerechtigkeit: Sozialleistungen, die von Bedürftigkeit abhängen, dürfen auch nur an Bedürftige ausgereicht werden, was auch Missbrauchskontrolle voraus­setzt. Hier gilt es stets einen rechtsicheren und praktikablen Ausgleich zwischen diesen Belangen und dem Datenschutz zu finden. Seien Sie dabei versichert, dass die Wah­rung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung in Sachsen-Anhalt sicherge­stellt ist. Anrede, aufgrund der öffentlichen Stellungnahmen zu dem von mir eingerichteten ¿Gemein­samen Informations- und Auswertungszentrum Islamistischer Terrorismus¿ (GIAZ) erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang folgende Hinweise: Auch in Sachsen-Anhalt leben Personen, die extremistische Ansichten vertreten und möglicherweise Kontakte zu gewaltbereiten islamistischen Extremisten unterhalten. Aufgrund der bundesweiten Gefährdungslage ist das Gemeinsame Informations- und Auswertungszentrum islamistischer Terrorismus eingerichtet worden. Dieses Zent­rum, das mit mehr als 30 Stellen zusammenarbeitet, hat sich bereits bewährt und zu einer deutlichen Verbesserung der Informationsbeschaffung geführt. Der Leiter des Landeskriminalamtes hat dies eindrucksvoll mit dem Hinweis bestätigt, dass durch die Arbeit des GIAZ nicht nur die Menge, sondern auch die Qualität der zusammen­getragenen Informationen in einem Maße verbessert worden ist, wie sie zuvor bzw. in den alten Strukturen nicht möglich war. Das GIAZ ist für die Innere Sicherheit unentbehrlich; wer die dort erfolgende unver­zichtbare Zusammenführung und Bewertung von Informationen nicht will oder beein­trächtigt, schadet der Sicherheit der Menschen unseres Landes. Aufgabe der Landesregierung, des Innenministeriums, der Polizei, der Sicherheits­behörden und auch des Verfassungsschutzes ist es, auf Bedrohungslagen wirksam zu reagieren. Und die Menschen unseres Landes haben auch einen Anspruch auf solche Maßnahmen. Die Kritik an dem GIAZ oder der dort stattfindenden Zusammenarbeit weise ich des­halb entschieden zurück.  Anrede, in den Ausschussberatungen wurde in gleicher Weise Kritik an dem  Akkreditie­rungsverfahren zur Fußballweltmeisterschaft geäußert. Das Akkreditierungsverfahren des Veranstalters (FIFA) regelt den Zutritt für einen bestimmten Personenkreis zu den Spielstätten. Im Rahmen dieses Verfahrens sollen die zu akkreditierenden Personen, ca. 200.000, mit jeweiliger schriftlicher Einwilli­gung durch eine Abfrage der polizeilichen Informationssysteme auf mögliche Sicher­heitsbedenken überprüft werden. In diese Prüfung sind Polizei- und Verfassungs­schutzbehörden eingebunden. Das Akkreditierungsverfahren und die damit zusammenhängenden datenschutz­rechtlichen Fragen sind seit etwa einem Jahr zwischen allen beteiligten Stellen erör­tert worden. Der Bund und alle Länder ¿ auch Sachsen-Anhalt - beteiligen sich an dem weitge­hend automatisierten Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungsverfahren im Rahmen der Akkreditierung. Auf die Einbeziehung der Verfassungsschutzbehörde in das Überprüfungsverfahren kann hierbei nicht verzichtet werden. Die Notwendigkeit hat die Bundesregierung bereits dargestellt. Erst vor wenigen Tagen haben meine Amtskollegen aus Niedersachsen und Berlin zu Recht die Einbindung der Verfas­sungsschutzbehörden in die Überprüfung verteidigt. Sportliche Großveranstaltungen sind heute mehr denn je besonderen Bedrohungen ausgesetzt. Deshalb kann und will ich nicht derjenige sein, der erforderliche Überprüfungen verhindert. Ereignisse wie im Jahre 1972 bei den Olympischen Spielen in München dürfen sich auf keinen Fall wiederholen! Anrede, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. 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