Hövelmann: ?Anhaltend hohe terroristische Bedrohung erfordert bundesweite Antiterrordatei?
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 196/06 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 196/06 Magdeburg, den 6. November 2006 Hövelmann: ¿Anhaltend hohe terroristische Bedrohung erfordert bundesweite Antiterrordatei¿ Der in der heutigen Sitzung des Bundesrates behandelte Gesetzentwurf zur Errichtung einer bundesweiten zentralen Antiterrordatei von Polizei und Nachrichtendiensten wird von Innenminister Holger Hövelmann ausdrücklich begrüßt. Hövelmann: ¿Mit der Einrichtung einer Antiterrordatei werden wir ein Instrument zur Zusammenführung und zum Austausch von Erkenntnissen aller Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern schaffen. Dies erfordert die anhaltend hohe Bedrohung durch den internationalen Terrorismus. Für Sachsen-Anhalt liegen derzeit zwar keine konkreten Gefährdungserkenntnisse vor. Das bedeutet aber nicht, dass unser Land ein weißer Fleck auf der Landkarte ist. Auch Sachsen-Anhalt kann zum Beispiel als Ruhe- oder Vorbereitungsraum für terroristische Täter in Frage kommen.¿ Mit der geplanten Datei wird der Informationsaustausch zwischen Polizei und Nachrichtendiensten vor allem zur Verhinderung terroristischer Anschläge, aber auch zur Aufklärung und Bekämpfung des internationalen Terrorismus intensiviert und beschleunigt. Die Speicherung und Zusammenführung von Daten zu Personen, die einer terroristischen Vereinigung angehören oder diese unterstützen, ist für eine wirksame Terrorismusbekämpfung erforderlich, so der Innenminister. Der vorliegende Gesetzentwurf entspricht der Übereinkunft der Innenminister der Länder und des Bundesinnenministers vom September dieses Jahres, zügig eine gesetzliche Grundlage für die Zentrale Antiterrordatei zu schaffen. Unter dem Aspekt der datenschutzrechtlichen Verantwortung werden zahlreiche Regelungen im Gesetzentwurf getroffen. Hövelmann: ¿Der Gesetzentwurf stellt sicher, dass die gespeicherten Daten nur zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus sowie zur Abwehr von gegenwärtigen Gefahren für hochwertige Rechtsgüter verwendet werden dürfen.¿ Anmerkung: Der Bundesrat befindet zunächst über eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren wird sich nun der Deutsche Bundestag mit der Vorlage befassen. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: Pressestelle@mi.lsa-net.de
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