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Magdeburg, den 06.11.2006

Hövelmann: ?Anhaltend hohe terroristische Bedrohung erfordert bundesweite Antiterrordatei?

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 196/06 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 196/06 Magdeburg, den 6. November 2006 Hövelmann: ¿Anhaltend hohe terroristische Bedrohung erfordert bundesweite Antiterrordatei¿ Der in der heutigen Sitzung des Bundesrates behandelte Ge­setzentwurf zur Errichtung einer bundesweiten zentralen Anti­terrordatei von Polizei und Nachrichtendiensten wird von Innenminister Holger Hövelmann ausdrücklich begrüßt. Hövelmann: ¿Mit der Einrichtung einer Antiterrordatei werden wir ein Instrument zur Zusammenführung und zum Austausch von Erkenntnissen aller Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern schaffen. Dies erfordert die anhaltend hohe Bedrohung durch den internationalen Terrorismus. Für Sachsen-Anhalt liegen derzeit zwar keine konkreten Ge­fährdungserkenntnisse vor. Das bedeutet aber nicht, dass un­ser Land ein weißer Fleck auf der Landkarte ist. Auch Sachsen-Anhalt kann zum Beispiel als Ruhe- oder Vorbereitungsraum für terroristische Täter in Frage kommen.¿ Mit der geplanten Datei wird der Informationsaustausch zwi­schen Polizei und Nachrichtendiensten vor allem zur Verhinde­rung terroristischer Anschläge, aber auch zur Aufklärung und Bekämpfung des internationalen Terrorismus intensiviert und beschleunigt. Die Speicherung und Zusammenführung von Daten zu Personen, die einer terroristischen Vereinigung ange­hören oder diese unterstützen, ist für eine wirksame Terroris­musbekämpfung erforderlich, so der Innenminister. Der vorlie­gende Gesetzentwurf entspricht der Übereinkunft der Innen­minister der Länder und des Bundesinnenministers vom Sep­tember dieses Jahres, zügig eine gesetzliche Grundlage für die Zentrale Antiterrordatei zu schaffen. Unter dem Aspekt der da­tenschutzrechtlichen Verantwortung werden zahlreiche Rege­lungen im Gesetzentwurf getroffen. Hövelmann: ¿Der Gesetz­entwurf stellt sicher, dass die gespeicherten Daten nur zur Be­kämpfung des internationalen Terrorismus sowie zur Abwehr von gegenwärtigen Gefahren für hochwertige Rechtsgüter verwendet werden dürfen.¿ Anmerkung: Der Bundesrat befindet zunächst über eine Stel­lungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung. Im weite­ren Gesetzgebungsverfahren wird sich nun der Deutsche Bun­destag mit der Vorlage befassen. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: Pressestelle@mi.lsa-net.de

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