Neuer Erlass regelt Vernetzung der Behörden zur Durchsetzung der Kontrolle der Führungsaufsicht / Das Ziel heißt: mehr Schutz vor rückfallgefährdeten Sexualstraftätern
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 036/08 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 036/08 Magdeburg, den 22. Februar 2008 Neuer Erlass regelt Vernetzung der Behörden zur Durchsetzung der Kontrolle der Führungsaufsicht / Das Ziel heißt: mehr Schutz vor rückfallgefährdeten Sexualstraftätern Gemeinsame Pressemitteilung Ministerium des Innern, Ministerium der Justiz und Ministerium für Gesundheit und Soziales Mehr Schutz vor Straftaten von haftentlassenen, rückfallgefährdeten Sexualstraftätern ¿ das ist das Ziel eines neuen gemeinsamen Runderlasses, den Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb, Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe und der Staatssekretär im Innenministerium, Rüdiger Erben (alle SPD), am heutigen Freitag in Magdeburg vorstellten. Der Erlass ist Ergebnis einer im vergangenen Jahr gebildeten ressortübergreifenden Arbeitsgruppe. Dramatischer Anlass für deren Einsetzung war nicht zuletzt die Ermordung des neunjährigen Mitja im Februar 2007 in Leipzig. Ziel der jetzt vorgelegten Regelungen ist die Optimierung des Informationsaustausches zwischen allen beteiligten Behörden zur Durchsetzung und Kontrolle der Führungsaufsicht, zum Schutz der Rechte der Opfer und zur Verhinderung von Wiederholungstaten. Dafür werden bestehende Dateien zielgerichtet genutzt. Die beschlossenen Regelungen betreffen Personen, die wegen einer Sexualstraftat oder eines Verbrechens mit sexuellem Hintergrund eine Freiheitsstrafe verbüßen, deren Entlassung aus dem Vollzug bevorsteht und bei denen Führungsaufsicht kraft Gesetzes eintritt oder angeordnet worden ist oder die bereits aus dem Strafvollzug entlassen sind und unter Führungsaufsicht stehen oder an denen freiheitsentziehende Maßregeln der Besserung und Sicherung vollzogen werden und wurden. ¿Wir optimieren die Kontrolle von rückfallgefährdeten Sexualstraftätern¿, so Justizministerin Kolb. ¿Der neue Runderlass wird den Informationsfluss zwischen Justiz, Polizei und anderen beteiligten Stellen weiter verbessern und damit die Sicherheit der Bevölkerung erhöhen. Er weist den Weg zu einem sinnvollen und frühzeitigen Austausch all jener Daten, die im Einzelfall für die Führungsaufsicht wichtig sind.¿ Ein spezielles Sexualstraftäter-Register werde damit nicht geschaffen, betonte sie. ¿Das ist nicht notwendig.¿ Der Erfolg insbesondere der Führungsaufsicht hängt entscheidend davon ab, dass alle zuständigen Stellen rechtzeitig und umfassend informiert sind, dass Weisungen nachgekommen wird und dass Verstöße gegen Weisungen konsequent verfolgt werden. In Sachsen-Anhalt wurden im Jahr 2007 insgesamt 1.570 Sexualdelikte in der polizeilichen Kriminalstatistik erfasst. 1.237 Tatverdächtige konnten ermittelt werden. Die Aufklärungsquote bei diesen Delikten lag bei 83,9 Prozent. Der Anteil dieser Delikte an der Gesamtzahl der Straftaten betrug 0,7 Prozent. ¿Die Arbeit der Polizei beschränkt sich nicht auf die Aufklärung der Delikte¿, unterstrich Staatssekretär Erben. ¿Wenn Täter nach der Verbüßung ihrer Strafe unter Führungsaufsicht stehen, übernimmt die Polizei weiterhin Unterstützungsfunktionen für die Justiz. Dabei ist klar: Auch die effektivsten Maßnahmen von Justiz und Polizei können keinen absoluten Schutz vor Straftaten bieten.¿ Die Polizeidirektionen und Polizeireviere sind im Einzelfall für die Durchführung zusätzlicher, über Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht hinausgehende Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig. In den Polizeidirektionen und Polizeirevieren werden Verantwortliche bestimmt, die zugleich auch Ansprechpartner für die Justiz sind. Das Landeskriminalamt veranlasst auf Anordnung des Leiters der Führungsaufsichtsstelle Sachsen-Anhalt eine Ausschreibung zur Beobachtung anlässlich von polizeilichen Kontrollen im polizeilichen Informationssystem Sachsen-Anhalt. Auflagen und Weisungen des Gerichts werden ebenfalls aufgenommen. Bei jeder Kontrolle im Rahmen des Streifendienstes erfahren die Polizeibeamten bei einer Abfrage des polizeilichen Informationssystems sofort, ob und welchen gerichtlichen Auflagen und Weisungen die gerade kontrollierte Person unterliegt, zum Beispiel der Weisung, sich nicht im Bereich von Kinderspielplätzen aufzuhalten. Verstöße gegen Auflagen und Weisungen werden der Führungsaufsichtsstelle mitgeteilt, die umgehend die erforderlichen Maßnahmen einleitet. Bei einem Wechsel des Wohnsitzes der verurteilten Person in ein anderes Bundesland wird das für den neuen Wohnsitz zuständige Landeskriminalamt unterrichtet. Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe betonte: ¿Wir wollen nicht kriminalisieren, sondern gewappnet sein.¿ Das Land werde mit dem Maßnahmepaket besser dem berechtigten Schutzinteresse der Gesellschaft gerecht. Wichtig ist, dass alle Behörden vor Ort von einander wissen, mit einander vernetzt sind und abgestimmt agieren.¿ Wichtig sei ebenso eine intensive Nachbetreuung. Kuppe: ¿Nachbetreuung bedeutet bessere Reintegration von haftentlassenen Straftätern und damit besserer Schutz vor Wiederholungstaten.¿ Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
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