Tatort Internet ? Innenminister Hövelmann bei einem Themenabend in der Landesvertretung Sachsen-Anhalt in Berlin
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 108/08 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 108/08 Magdeburg, den 19. Mai 2008 Tatort Internet ¿ Innenminister Hövelmann bei einem Themenabend in der Landesvertretung Sachsen-Anhalt in Berlin ¿eCommerce breitet sich rasend schnell aus und wird mehr und mehr zu einem festen Bestandteil unseres gesellschaftlichen Lebens. Das Internet bietet nicht nur eine moderne Plattform, um aus einem scheinbar unerschöpflichen Pool Informationen zu beziehen. Es ist virtuelle Basis sozialer Kontakte in vielen Lebensbereichen. Neben privaten Nutzern bedienen sich auch Wirtschaft und Verwaltung der modernen Technologien zur Steigerung der Effektivität ihrer Arbeit. Die zunehmende Vernetzung der Informations- und Kommunikationstechnologien auf alle Lebensbereiche birgt aber auch eine permanente Gefahr in sich¿, so Innenminister Holger Hövelmann (SPD) am heutigen Montag, dem 19. Mai 2008, auf dem Themenabend ¿Tatort Internet¿ in Berlin. Die Veranstaltung ermöglicht Einblicke in die Methoden derer, die das Internet zur Verwirklichung ihrer Ziele als eine lukrative Quelle krimineller Machenschaften für sich erkannt haben. Das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt berichtet über die vielfältigsten kriminellen Machenschaften. Dabei geht es u. a. um die Verbreitung kinderpornografischer, extremistischer oder terroristischer Inhalte sowie um den Handel verbotener Waren oder aber um die missbräuchliche Verwendung der Online-Identitäten. Die Betrachtung unserer Polizeilichen Kriminalstatistik zeigt eine in den vergangenen Jahren begonnene Verschiebung der Kriminalitätsfelder. So gehen beispielsweise Diebstahls-Delikte deutlich zurück, aber Computer- und Internetkriminalität sowie in diesem Zusammenhang auftretende Betrugsformen (z.B. Leistungsbetrug) nehmen zu. Im Jahr 2007 wurden 5.847 Straftaten mit dem Tatmittel Internet registriert. Ein Jahr zuvor waren es noch 5.278 Straftaten. Das entspricht einer Steigerungsrate von +10,8%. Innenminister Hövelmann: ¿Hinzu kommt, dass wir in der letzten Jahren einen massiven Qualitätssprung bei den Delikten der Internet-Kriminalität feststellen. Die anfänglich registrierten Kriminalitätserscheinungen wie das ¿Hacken¿, werden von immer professionelleren gefährlicheren Methoden abgelöst. Deshalb setzen wir in unserem Handeln auch verstärkt auf die präventive Seite. Denn: Der Nutzer muss handeln bevor es zu spät ist!¿ Wie kann man Straftaten im Internet vorbeugen ¿ hier die ¿Zehn goldenen Regeln¿ Antworten darauf finden Sie unter https://www.polizei-beratung.de/. Dort sind praktische Hinweise und Tipps für Verbraucher und Anbieter eingestellt. Dazu gehören vor allem die folgenden ¿Zehn goldenen Regeln¿ als Vorsichtsmaßnahmen beim E-Commerce: · Informieren Sie sich als privater Teilnehmer am E-Commerce so gut es geht über Ihren Geschäftspartner, also z.B. den Verkäufer eines Artikels in einer Online-Auktion. · Achten Sie bei gewerblichen Händlern auf die so genannte Anbietertransparenz und vergewissern Sie sich, dass beispielsweise Kriterien wie - Identität/Anschrift des Anbieters - Garantie- und Gewährleistungsbedingungen - Rückgabe- bzw. Widerrufsrecht - Warenbeschreibung und Preis der Ware - Zeitpunkt über das Zustandekommen des Vertrages - Lieferbedingungen inklusive Versandkosten sowie - Zahlungsmodalitäten auf den Seiten des Internet-Shops oder der Auktion leicht auffindbar sind. Ansonsten ist Misstrauen angebracht. · Prüfen Sie insbesondere solche Angebote ganz genau, bei denen Sie in finanzielle Vorleistung treten müssen. · Informieren Sie sich auf den Internet-Seiten von Verbraucherschutzverbänden, privaten Vereinen, speziellen Diskussionsforen und Computerzeitschriften oder auch dem Sicherheitsportal von eBay über mögliche Risiken. · Achten Sie auf Ihr Rückgaberecht. Nach den Vorschriften für Fernabsatzverträge kann ein Kaufvertrag, der zwischen einem gewerblichen Händler mit einem Verbraucher geschlossen wurde, innerhalb von zwei Wochen widerrufen oder die Ware zurückgeben werden. · Die Zwei-Wochen-Frist beginnt, nachdem dem Verbraucher die Belehrung über sein Widerrufsrecht zugegangen ist bzw. wenn er die Ware zu Hause erhalten hat, ansonsten verlängert sich die Frist auf sechs Monate. · Achten Sie auf die Bezahlmöglichkeiten des Online-Geschäfts. Geben Sie der Zahlung per Rechnung, Überweisung oder Bankeinzug den Vorzug vor Kreditkartenzahlung oder Nachnahme. · Informieren Sie sich über Zusatzkosten. Händler aus Nicht-EULändern müssen nur mitteilen, dass Zusatzkosten wie Steuern oder Zoll anfallen können, aber nicht, wie hoch diese im Einzelfall sind. Lediglich die genauen Versandkosten müssen immer genannt werden. · Achten Sie auf technische Sicherheit: Anbieter sollten eine verschlüsselte Daten übertragung ermöglichen. Meist geschieht dies mit dem Verschlüsselungsverfahren ¿SSL¿. Erkenntlich ist dies an dem ¿s¿ hinter dem https:// in der Adresszeile des Browsers und weiteren visuellen Hinweisen, dass eine gesicherte Verbindung zu dem Anbieter besteht. · Tritt trotz aller Bemühungen ein Schadensfall ein, zeigen Sie den Sachverhalt sofort bei der Polizei an! Hinweis! Weitere Informationen zum Thema findet Sie auch den entsprechenden Internet-Seiten der Landespolizei Sachsen-Anhalt. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
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