Hövelmann: BKA-Gesetz gehört in den Vermittlungsausschuss
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 295/08 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 295/08 Magdeburg, den 18. November 2008 Hövelmann: BKA-Gesetz gehört in den Vermittlungsausschuss Sachsen-Anhalt stimmt heute in einem Umlaufverfahren im Innenausschuss des Bundesrates dem schleswig-holsteinischen Antrag zu, zum Entwurf des BKA-Gesetzes den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das teilte Innenminister Holger Hövelmann mit, der auch Landesvorsitzender der sachsen-anhaltischen SPD ist. ¿Für den derzeitigen Entwurf gibt es keine Mehrheit im Bundesrat¿, so Hövelmann. ¿Ein Vermittlungsverfahren ist der einzige Weg, die konsensfähigen Teile des Gesetzes, die wir für die Bekämpfung terroristischer Gefahren brauchen, gemeinsam zu verabschieden. Bei der morgen in Potsdam beginnenden Innenministerkonferenz werde ich für dieses Vorgehen werben.¿ Der Minister benannte ¿drei Knackpunkte, die aus Ländersicht noch einmal verhandelt werden müssen¿: · Online-Durchsuchung: Innenminister Hövelmann unterstrich seine grundsätzlich kritische Haltung zum Instrument der Online-Durchsuchung (vgl. https://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/mi/2008/085_2008.htm). ¿Besonders kritisch wird es, wenn ein derartiger Eingriff in die Privatsphäre in bestimmten Fällen ohne richterlichen Beschluss und ohne Sachleitung des Gerichts durchgeführt werden kann¿, so Hövelmann. ¿Ich halte nichts davon, dass wir ein Gesetz verabschieden, dessen verfassungsrechtliche Probleme mit Händen zu greifen sind. Es geht nicht an, dass solche Mängel immer erst in Karlsruhe abgestellt werden.¿ · Kompetenzverteilung von Bund und Ländern: Gerade im Falle eines terroristischen Angriffs müsse die Zuständigkeit unmissverständlich geregelt sein, unterstrich der Minister. Die Forderung des Bundesrates in seiner Stellungnahme vom 4.7. 2008 (https://www.bundesrat.de/cln_090/SharedDocs/Drucksachen/2008/0401-500/404-08_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/404-08(B).pdf) zur Klarstellung dieser Zuständigkeiten sei jedoch vom Bundesinnenminister nicht berücksichtigt worden. · Zeugnisverweigerungsrecht: ¿Ich begrüße, dass entsprechend der Forderung des Bundesrates ein ausnahmsloses Zeugnisverweigerungsrecht für Strafverteidiger, Geistliche und Abgeordnete in den Gesetzentwurf aufgenommen wurde¿, sagte Hövelmann. ¿Umso unverständlicher ist es, dass dieses Recht für Journalisten und Ärzte nicht gelten soll.¿ Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt wird ihr Abstimmungsverhalten im Bundesrat bei der Kabinettssitzung am Dienstag, dem 25.11.2008, festlegen. Hövelmann: ¿Der Kampf gegen den Terrorismus darf nicht so geführt werden, dass er den freiheitlichen Charakter unserer Gesellschaft beschädigt. Diese Einsicht bestimmt mittlerweile selbst die amerikanische Diskussion. Dem sollten wir bei unseren Entscheidungen Rechnung tragen.¿ Der Innenminister äußerte sich im spanischen Valencia, wo er zusammen mit mehreren anderen Länderinnenministern an der Herbsttagung der Parlamentarischen Versammlung der NATO teilnimmt. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
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