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Magdeburg, den 25.11.2008

Innenminister Hövelmann überreicht Stadt Landsberg Bewilligungsbescheid in Höhe von 18.000.000 Euro

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 310/08 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 310/08 Magdeburg, den 25. November 2008 Innenminister Hövelmann überreicht Stadt Landsberg Bewilligungsbescheid in Höhe von 18.000.000 Euro Innenminister Holger Hövelmann wird am Mittwoch, 26. November 2008, 12.30 Uhr, 06188 Landsberg, Lutherplatz 2, Restaurant ¿Goldener Löwe¿, einen Bewilligungsbescheid von insgesamt 17.986.068 Euro übergeben. Diese Summe setzt sich aus einer Bedarfszuweisung aus dem Ausgleichsstock (14.986.068 Euro) und einer Zuweisung aus Mitteln der Finanzausgleichsumlage (3.000.000 Euro) zusammen. Zur Berichterstattung sind Sie herzlich eingeladen. Landsberg hatte mit der Anfang 2005 erfolgten Eingliederung der ehemaligen Gemeinden Queis, Reußen, Sietzsch, und Spickendorf sehr hohe Belastungen in Form von Haushalts­fehlbeträgen, Zahlungsverpflichtungen und Verbindlichkeiten übernommen, für die bereits im Zuge der Eingemeindung eine nachhaltige Entlastung zugesagt worden ist. Die Stadt selbst war bis zu diesem Zeitpunkt leistungsfähig. Die nunmehr bewilligte Summe aus dem Ausgleichsstock wird mit den vom Land bereits in den Vorjahren gewährten Liquiditätshilfen verrechnet, so dass es zu einer Auszahlung von 2.186.322 Euro kommt. Die Zuweisung aus den Mitteln der Finanzausgleichs­umlagen in Höhe von 3.000.000 Millionen Euro ist davon nicht berührt und steht der Stadt Landsberg in voller Höhe zur Redu­zierung der gemeindlichen Verschuldung zur Verfügung. Hintergrund Finanzausgleichsumlage Die Finanzausgleichsumlage wird gemäß § 19a Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) LSA von besonders finanzstarken Gemeinden mit hoher Steuerkraft mit dem Ziel erhoben, Gemeinden mit finanziellen Notlagen als Zeichen interkommunaler Solidarität zu helfen. Die Zuweisungen erfolgen grundsätzlich auf Antrag in den Grenzen der im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen. Dabei sollen insbesondere Notlagen ausgeglichen werden, die vom üblichen Bedarfsweisungsverfahren nicht erfasst sind. Hintergrund Finanzausgleichsstock Gemäß § 12 Finanzausgleichsgesetz können Kommunen aus Mitteln des Ausgleichsstocks zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im Haushalt Zuweisungen erhalten. Dies betrifft insbesondere den Ausgleich von Haushaltsfehlbeträgen. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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