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Magdeburg, den 24.06.2009

Hövelmann: Feuerwehren starten mit guten Perspektiven in neue kommunale Strukturen; Innenminister stellt neue Mindestausrüstungsverordnung und den Ereignisbericht 2008 vor

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 150/09 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 150/09 Magdeburg, den 25. Juni 2009 Hövelmann: Feuerwehren starten mit guten Perspektiven in neue kommunale Strukturen; Innenminister stellt neue Mindestausrüstungsverordnung und den Ereignisbericht 2008 vor Den Freiwilligen Feuerwehren Sachsen-Anhalts stehen durch die Gemeindegebietsreform bedeutsame Veränderungen bevor. Die kommunale Pflichtaufgabe Brandschutz geht auf die künftigen Einheits- und Verbandsgemeinden über. ¿Das ist der richtige Zeitpunkt, die Anforderungen an die Feuerwehren neu zu ordnen. Dabei geht es nicht um Abstriche bei der Sicherheit, im Gegenteil. Die Feuerwehren müssen überall im Land den differenzierten Risikolagen wirksam begegnen können.¿ Das sagte Innenminister Holger Hövelmann (SPD) am heutigen Donnerstag bei der Vorstellung der neuen Verordnung über die Mindeststärke und -ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren, die in Kürze in Kraft tritt. ¿Was wir jetzt festlegen, ist nicht ,von oben` entstanden¿, betonte Hövelmann. Der Verordnungsentwurf entstand in einer Arbeitsgruppe von haupt- und ehrenamtlichen Brandschutzfachleuten, die ihre Ergebnisse drei Monate lang im Internet zur Diskussion stellte. Die wichtigsten Eckpunkte der neuen Verordnung sind: Ausgehend von einem Grundschutz (Mindestmaß an Personal und Ausstattung) wird der Brandschutzbedarf einer Gemeinde anhand der tatsächlich in den Gemeinden vorhandenen Risiken ermittelt und festgestellt ( Risikoanalyse ). Zur Bewältigung eines Brandes oder einer technischen Hilfeleistung muss die Einheits- oder Verbandsgemeinde innerhalb von zwölf Minuten mindestens eine Gruppe (1:8) zum Einsatz bringen können. Die bisherige Mindestausrüstungsverordnung sah vor, dass mindestens eine Staffel (1:5) zum Einsatz kam. Die Mindestausstattung besteht aus einem Löschgruppenfahrzeug. In den neuen Einheits- oder Verbandsgemeinden ist schon jetzt regelmäßig jeweils mindestens eine Feuerwehr vorhanden, die bereits über eine Stützpunkt- oder Schwerpunktausstattung und damit über ein Löschgruppenfahrzeug verfügt. Für die zukünftigen Ortsfeuerwehren bleiben die Anforderungen an die Ausstattung unverändert. Hövelmann: ¿Wir kommen damit ¿ ganz im Sinne des im vergangenen Jahr verabschiedeten Leitbildes Feuerwehr ¿ weg von einer starren einwohnerbezogenen Betrachtung, hin zu einer ortsspezifischen Risikobeurteilung und einer daraus folgenden Brandschutzbedarfsplanung in der Gemeinde. Die Chancen der neuen, vergrößerten kommunalen Strukturen werden genutzt ¿ nicht für einen Sparkurs auf Kosten der Sicherheit, sondern um die Kräfte zu bündeln, die in der Mehrzahl der kleinen Gemeinden heute für einen Brandschutz nur aus eigener Kraft nicht mehr ausreichen. Dabei werden die Anforderungen an die Sollstärke bezogen auf den einzelnen Einsatz nicht etwa gesenkt, sondern sogar erhöht.¿ Die zunehmende Kompliziertheit der Einsatzbedingungen erfordere eine veränderte Einsatztaktik mit einer entsprechenden Mindestanzahl an Einsatzkräften, erläuterte der Minister. Eine Staffel sei insbesondere bei Einsätzen mit Menschenrettung sowohl hinsichtlich der Eigensicherung der eingesetzten Kräfte als auch des Einsatzerfolges nur begrenzt leistungsfähig. ¿Der höhere Personalbedarf für eine Gruppe wird durch das Zusammenführen mehrerer Gemeindefeuerwehren in der Trägerschaft der Einheits- oder Verbandsgemeinde mehr als ausgeglichen¿, sagte der Innenminister. Für die Erstellung der Risikoanalysen werden den Feuerwehren Fortbildungsveranstaltungen in der Brandschutz- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge angeboten. Holger Hövelmann stellte zugleich den Ereignisbericht der Feuerwehr 2008 vor. Wesentliche Daten aus dem Bericht: Zum Stichtag 31. Dezember 2008 gab es in Sachsen-Anhalt in allen 1.012 Gemeinden eine Freiwillige Feuerwehr, die sich in 1.678 Gemeinde- und Ortsfeuerwehren aufgliedern. Berufsfeuerwehren bestehen in Dessau-Roßlau, Halle und Magdeburg. In Unternehmen sind 18 Werkfeuerwehren tätig. Insgesamt engagieren sich 59.422 Feuerwehrangehörige in den Feuerwehren Sachsen-Anhalts. Davon sind im aktiven Einsatzdienst 39.393, in den Alters- und Ehrenabteilungen 12.290 und in den Jugendfeuerwehren 7.739 Feuerwehrangehörige tätig. Die überwiegende Mehrheit (97,7 Prozent) der aktiven Feuerwehrangehörigen ist ehrenamtlich tätig. Von den 39.393 aktiven Einsatzkräften sind nur 920 hauptamtlich beschäftigt (534 in Berufsfeuerwehren, 159 in Freiwilligen Feuerwehren und 227 in Werkfeuerwehren), wogegen 38.473 Feuerwehrangehörige diese Aufgabe neben ihrer eigentlichen beruflichen Tätigkeit ehrenamtlich wahrnehmen. Die Feuerwehren rückten im Jahr 2008 zu 28.190 Einsätzen aus. Davon waren 15.311 oder 54,3 Prozent Hilfeleistungseinsätze (etwa 2.000 weniger als 2007), 8.926 oder 31,7 Prozent Einsätze bei Bränden (rund 2.200 mehr als 2007) und 3.953 oder 14 Prozent sonstige Einsätze. 2.030 Personen wurden gerettet, davon 1.266 Verletzte. 160 Personen konnten nur noch tot geborgen werden. Den Ereignisbericht kommentiert Minister Hövelmann so: ¿Die herausragende Bedeutung des Ehrenamtes im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes wird hier besonders deutlich: Der Anteil der hauptamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen an der Gesamtzahl der aktiven Feuerwehrangehörigen beträgt nur etwa 2,3 Prozent. Dabei darf nicht vergessen werden: Wer Menschen in Not hilft, wer dazu beiträgt, bei Verkehrsunfällen und Bränden Gefahren für Hab und Gut und für die Umwelt abzuwenden, bringt oft genug sich selbst in Gefahr und gefährdet seine Gesundheit. Die Zahlen für 2008 machen uns wieder bewusst, welchen Wert das Ehrenamt darstellt.¿ Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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