Es gilt das gesprochene Wort!
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 143/10 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 143/10 Magdeburg, den 7. Oktober 2010 Es gilt das gesprochene Wort! Innenminister zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt : ¿Abschaffung der Speicherung personenbezogener Daten von Minderjährigen unter 14 Jahren schafft Rechtsklarheit¿ Auf der heutigen Landtagssitzung erklärte Innenminister Holger Hövelmann (SPD) zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt: ¿Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat den Gesetzentwurf am 11. September 2008 in den Landtag eingebracht. Nach ausführlicher Beratung des Gesetzes in den parlamentarischen Gremien möchte ich dem Landtag dafür danken, dass wir es heute nunmehr abschließend beraten. Lassen Sie mich die Eckpunkte des Entwurfs nochmals kurz skizzieren: 1. Als Konsequenz aus der nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz durchgeführten Evaluierung hat der Bundestag das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz vom 5. Januar 2007 beschlossen. Mit diesem Gesetz sind die Auskunftsbefugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz praxisorientiert fortentwickelt und ergänzt worden. Die Befugnisregelungen sind danach stärker an den maßgeblichen Schutzgesichtspunkten ausgerichtet und entsprechend differenziert gestaltet worden. Mit dem vorliegenden Änderungsgesetz wird als Ausfluss aus dem Bestimmtheitsgebot und aus Gründen der Rechtsklarheit sowie Anwenderfreundlichkeit die bisherige statische Verweisung auf die Auskunftsbefugnisse nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz aufgegeben und es werden im Landesrecht Vollregelungen geschaffen. Gleichzeitig werden im Landesgesetz entsprechend dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz - die abgestuften Einsatzschwellen übernommen, so dass nicht mehr in jedem Fall eine Straftat nach § 3 Abs. 1 des Artikel 10-Gesetzes Voraussetzung für die Geltendmachung von Auskunftsbefugnissen ist. 2. Die Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) hat sich im Rahmen ihrer Sitzung am 6./7. Dezember 2007 in Berlin mit der Thematik ¿Finanzquellen der rechtsextremistischen Kreise¿ befasst. Die IMK hat festgestellt, dass außerhalb der Parteienfinanzierung der Bereich der rechtsextremistischen Musik- und Szeneprodukte der umsatzstärkste im Rechtsextremismus ist. Produzenten und Anbieter rechtsextremistischer Musik und anderer Szeneprodukte setzen bundesweit u. a. mittels Versandhändler und Szeneläden jährlich mehrere Millionen Euro um. Über die Höhe der Gewinne ist wenig bekannt. Sofern genügend Geld erwirtschaftet wird, fließt ein Teil in den Lebensunterhalt der Geschäftsleute. Diese setzen auch einen nicht näher bezifferbaren Anteil für ihre weiteren Vertriebstätigkeiten ein. Eine direkte finanzielle Unterstützung von rechtsextremistischen Parteien und Personenzusammenschlüssen kann selten nachgewiesen werden. Dennoch stärken die Aktivitäten der Vertriebe und Konzertorganisatoren die rechtsextremistische Szene insgesamt und erhöhen so auch deren finanzielles Potential. Vor diesem Hintergrund sollte eine umfassende Aufklärung rechtsextremistischer Finanzierungsquellen ebenso mit der entsprechenden Änderung in § 17a des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt erreicht werden. 3. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union am 28. August 2007 ist § 73 Aufenthaltsgesetz, der die sonstigen Beteiligungserfordernisse im Visumverfahren und bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln regelt, geändert worden. Danach haben die Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste während des gesamten Gültigkeitszeitraums eines Aufenthaltstitels Versagungsgründe sowie sonstige Sicherheitsbedenken der zuständigen Ausländerbehörde oder der zuständigen Auslandsvertretung unverzüglich mitzuteilen (Nachberichtspflicht). Eine entsprechende Anpassung der Speichervorschriften im Verfassungsschutzgesetz des Landes soll u. a. die Voraussetzung für die Erfüllung der in § 73 Aufenthaltsgesetz normierten Aufgabe schaffen. 4. Das allgemeine Datenschutzrecht ist bereits an die heute übliche elektronische Form der Datenverarbeitung angepasst worden, indem die Differenzierung zwischen der herkömmlichen Informationsverarbeitung in Akten und Dateien bei der letzten umfassenden Novellierung des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger (DSG-LSA) weitgehend aufgehoben worden ist. Diese Anpassung wird im Verfassungsschutzgesetz des Landes nachvollzogen. Die Vorschriften zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten werden mit diesem Gesetz der allgemeinen Entwicklung der elektronischen Kommunikation und des elektronischen Schriftverkehrs angepasst. 5. Die Voraussetzungen und das Verfahren des Einsatzes technischer Mittel im Schutzbereich des Artikels 13 des Grundgesetzes werden mit dem Gesetzentwurf an die Grundzüge der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - soweit sie auf die präventive Wohnraumüberwachung übertragbar sind - angepasst. Zudem werden Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel eingeführt. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung wird damit dem staatlichen Zugriff seitens des Verfassungsschutzes vollständig entzogen. In intensiven parlamentarischen Beratungen sowohl im Innenausschuss, zuletzt am 23. September 2010, wie auch im Ausschuss für Recht und Verfassung hat der Gesetzentwurf noch inhaltliche Änderungen erfahren, die in der nun vorliegenden Beschlussempfehlung dokumentiert sind: An dieser Stelle möchte ich folgenden Punkt besonders hervorheben: Die Befugnis in § 10 des Verfassungsschutzgesetzes zur Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten von Minderjährigen unter 14 Jahren wurde gestrichen. Grund hierfür waren rechtswidrige elektronische Speicherungen von Daten Minderjähriger, die in fehlerhafter Anwendung der geltenden Rechtslage vorgenommen worden sind. In Auswertung der Erkenntnisse aus der Sitzung des Ausschusses für Recht und Verfassung am 18.02.2009 wurden auf Weisung von mir vom gleichen Tage vom Verfassungsschutz alle Daten, die in elektronischer Form über Personen gespeichert waren, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, gelöscht. Mit der jetzt vom Gesetzgeber gewählten Lösung, wird eine Speicherung auch in Papierakten nicht mehr möglich sein und es ist für ein Höchstmaß an Rechtsklarheit gesorgt. Ich bitte um Ihre Zustimmung zum Gesetzesvorhaben und danke für Ihre Aufmerksamkeit.¿ Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
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