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Magdeburg, den 03.12.2010

Finanzzuweisungen für die Gemeinde Bördeaue

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 184/10 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 184/10 Magdeburg, den 2. Dezember 2010 Finanzzuweisungen für die Gemeinde Bördeaue Mit Bescheid vom 1. Dezember 2010 veranlasste das Innenministerium die Auszahlung eines Zuweisungsbetrages in Höhe von 592.254,11 Euro an die Gemeinde Bördeaue im Salzlandkreis. Es handelt sich hierbei um die zweite und letzte Rate der bereits im August 2010 bewilligten Zuweisung in Höhe von insgesamt 1.184.508,22 Euro für den freiwilligen Zusammenschluss der Gemeinden Unseburg und Tarthun zur ¿neuen¿ Gemeinde Bördeaue. Der Zuweisungsbetrag dient dem teilweisen Ausgleich der bis zum 31.12.2009 aufgelaufenen Fehlbeträge der bis dahin selbständigen Gemeinden Unseburg und Tarthun. Neben der Auszahlung der zweiten Rate der Zuweisung für den freiwilligen Zusammenschluss der Gemeinde Unseburg und Tarthun wurde der Gemeinde Bördeaue eine Bedarfszuweisung in Höhe von 1.911.291,78 Euro gewährt. Die Bedarfszuweisung wird mit den noch offenen Liquiditätshilfen, die den Gemeinden Unseburg und Tarthun in der Vergangenheit ausgezahlt wurden, verrechnet.  Liquiditätshilfen sind grundsätzlich rückzahlpflichtig oder werden wie in diesem Fall bei späteren Bedarfszuweisungen verrechnet. ¿Der Haushalt der Gemeinde Bördeaue ist mit Fehlbeträgen der Verwaltungshaushalte der ehemaligen Gemeinden Unseburg und Tarthun stark belastet. Einen Ausgleich der Fehlbeträge kann die Gemeinde aus eigener Kraft nicht erwirtschaften. Aus diesem Grund unterstützt sie das Innenministerium finanziell in Form der Zuweisungen¿, erklärte Innenminister Holger Hövelmann (SPD). ¿Im Gegenzug ist die Bewilligung der Zuweisungen jedoch mit der Bedingung für die Gemeinde Bördeaue verbunden, die Haushaltskonsolidierung weiter zu forcieren, also alle bestehenden Einnahme- und Einsparmöglichkeiten zu nutzen.¿ Hintergrund: Zuweisungen für den freiwilligen Zusammenschluss von Gemeinden Gemeinden, die sich im Rahmen der freiwilligen Phase der Gemeindegebietsreform zusammengeschlossen haben, kann nach dem entsprechenden Runderlass des Innenministeriums eine finanzielle Unterstützung als nichtinvestive Zuweisung aus dem hierfür im Landeshaushalt bereitgestellten Fond gewährt werden. Diese Haushaltsmittel dienen der Stärkung der Verwaltungs- und Leistungskraft der ¿neuen¿ leitbildgerechten Kommune. Dies kann insbesondere durch die Reduzierung der Fehlbeträge und/oder der gemeindlichen Verschuldung erreicht werden. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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