Erfolg für Sachsen-Anhalt bei Innenministerkonferenz Länderoffene Arbeitsgruppe unter gemeinsamer Federführung Sachsen-Anhalts und des Bundes
Die Innenminister von Bund und Ländern haben sich bei ihrer Herbstkonferenz in Wiesbaden darauf verständigt, ein erfolgreiches Verbot der NPD anzustreben. Dazu wird die von Sachsen-Anhalt initiierte länderoffene Arbeitsgruppe gemeinsam mit dem Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, einen Kriterienkatalog erarbeiten. Dabei werden auch Erkenntnisse aus den Ermittlungsverfahren zur rechten Terrorgruppierung NSU mit einbezogen. Innenminister Holger Stahlknecht zeigte sich nach der Innenministerkonferenz (IMK) sehr zufrieden: ?Ich begrüße die Entscheidung der Innenminister von Bund und Ländern außerordentlich. Sie zeigt, dass unsere Vorschläge Einfluss gefunden haben und umgesetzt worden sind.? Stahlknecht betonte, dass er sich auf die gemeinsame Zusammenarbeit mit dem Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, freue. Die IMK wird die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe den möglichen Antragstellern eines Verbotsverfahrens zur Verfügung stellen. Für Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht steht aber fest: ?Natürlich freuen wir uns, dass die von uns vertretene Auffassung bestätigt wurde. Ungeachtet des Wollens eines Verbotes steht die gründliche juristische Prüfung im Vordergrund. Denn Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit.? Der Beschluss der IMK im Wortlaut: 1. Die Innenminister und -senatoren der Länder und der Bundesminister des Innern sind sich darin einig, dass die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) eine Partei ist, die nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet ist, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen und zu beseitigen. Ihre Ideologie ist menschenverachtend, fremdenfeindlich, antidemokratisch und antisemitisch. 2. Die Innenminister und -senatoren und der Bundesminister des Innern streben daher ein erfolgreiches Verbot der NPD an. Die IMK sieht dabei mit Blick auf die hohen verfassungsrechtlichen Hürden, die durch das Bundesverfassungsgericht konkretisiert wurden sowie die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte die Notwendigkeit, zuvor die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen eines Verbots aufzuzeigen, abzuwägen und zu bewerten. 3. Die IMK bittet die bestehende Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter gemeinsamem Vorsitz Sachsen-Anhalts und des Bundesministers des Innern einen Kriterienkatalog zu erarbeiten und entsprechendes Material zusammenzustellen. Erkenntnisse aus den Ermittlungsverfahren zu der rechtsterroristischen Gruppierung NSU sind hierbei einzubeziehen. 4. Die IMK wird die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe nach Bewertung den möglichen Antragstellern eines Verbotsverfahrens zur Verfügung stellen. 5. Um die Gefahren, die von rechtsextremistischen Personenzusammenschlüssen und Parteien ausgehen, erkennen und bewerten zu können, ist es erforderlich, dass die Sicherheitsbehörden über Informationen aus dem Innern dieser Organisationen, u. a. auch durch V-Personen, verfügen. 6. Unabhängig von dem Verbotsverfahren sind sich die Innenminister und ?senatoren darin einig, ergänzend auch Maßnahmen unterhalb der Schwelle eines Parteiverbotes zu prüfen.
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