Symposium zur Evaluierung des Hundegesetzes Fragebogen in Arbeit
Zur Evaluierung des so genannten Hundegesetzes befindet sich derzeit ein Fragebogen in der Erarbeitung, der an alle Behörden, Einrichtungen und Interessengruppen verschickt werden soll, die mit der Umsetzung des Gesetzes zu tun haben. Es sollen sowohl diejenigen befragt werden, die mit dem Gesetz arbeiten und somit über Erfahrungen im Umgang mit dem Gesetz verfügen als auch die Personen oder Interessengruppen, die in anderer Form von der Umsetzung des Gesetzes berührt sind. Deren Einschätzungen sind von großem Interesse für mögliche Gesetzesänderungen. Das Innenministerium hofft auf eine breite Resonanz der Rechtsanwender, um eine hohe Informationsdichte und Datenqualität und somit eine sachgerechte Evaluierung zu erreichen. Das heute in Aschersleben durchgeführte Symposium dient dem Erfahrungsaustausch zwischen denjenigen, die das Gesetz anwenden, und denen, die in anderer Form von der Umsetzung des Gesetzes betroffen sind oder sich in besonderer Weise dafür interessieren. Zudem sollen durch den Gedankenaustausch alle relevanten Fragestellungen für die Evaluationsbögen erfasst werden. Hintergrund: Am 1. März 2009 ist das Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (GefHuG LSA) in Kraft getreten. Nach § 18 des Gesetzes ist vorgesehen, dass die Auswirkungen nach einem Erfahrungszeitraum von vier Jahren durch die Landesregierung unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände und weiterer Sachverständiger überprüft werden. Hierzu ist vorgesehen, dass das Ministerium für Inneres und Sport bis Ende des Jahres einen umfassenden Bericht vorlegt.
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