Zentrale Beschwerdestelle Polizei Jahresbericht 2012 veröffentlicht
Im vergangenen Jahr sind durch die Zentrale Beschwerdestelle 344 Beschwerden bearbeitet worden. Das geht aus dem Jahresbericht 2012 hervor, der heute veröffentlicht worden ist. Neu in dem Bericht ist die Zählweise bei der statistischen Erfassung. Bisher spiegelte die Erfassung die Anzahl der eingegangenen Beschwerden wider. Nicht zum Tragen kamen bei dieser Zählweise Beschwerden, die mehrere Beschwerdeanlässe (z. B. Sachbeschwerde über eine polizeiliche Maßnahme und Verhaltensbeschwerde über unhöflichen Umgangston) enthielten. Die Zählweise für das Jahr 2012 trägt dem erstmals Rechnung und ermöglicht so eine trennschärfere statistische Abbildung. Von den 344 die Landespolizei betreffenden Beschwerden sind 316 - und damit mehr als 90 Prozent - externe Beschwerden. 28 Beschwerden sind durch Bedienstete der Polizei an die Zentrale Beschwerdestelle gerichtet worden. In 38 Fällen nahmen die Mitarbeiter der Zentralen Beschwerdestelle auch Lob, Hinweise, Ideen oder Anfragen entgegen. Mehr als ein Drittel aller Beschwerden konnten von der Zentralen Beschwerdestelle innerhalb eines Monats abschließend bearbeitet werden. Im Zeitraum von 2 Monaten sind insgesamt rund 75 Prozent aller Beschwerden abschließend bearbeitet worden. Lediglich für etwa ein Viertel der Beschwerden wurde eine Bearbeitungszeit von mehr als zwei Monaten benötigt. Von allen 344 in der Zentralen Beschwerdestelle bearbeiteten internen und externen Beschwerden waren 61 begründet (17,7 Prozent). Daneben können Beschwerden, die die Landespolizei betreffen, auch in allen Behörden und Einrichtungen der Landespolizei eingereicht werden, deren Bearbeitung dann dort erfolgt. Das landesweite Beschwerdeaufkommen (inklusive der von der Zentralen Beschwerdestelle bearbeiteten Vorgänge) lag im Jahr 2012 bei insgesamt 895 Fällen. Gegenüber dem Vorjahr mit 595 Fällen stellt dies einen Anstieg um 50,42 Prozent dar, der sich jedoch aufgrund der geänderten statistischen Zählweise mithin relativiert. 618 Fälle waren im Jahr 2012 Sachbeschwerden, also Beschwerden, die sich gegen eine vorgenommene oder unterlassene polizeiliche Maßnahme richten. Hiervon erwiesen sich 90 Beschwerden als berechtigt. Insbesondere wurden häufig empfundene Fehler bei der Ahndung von Verkehrsverstößen, der Anzeigenaufnahme oder bei Ermittlungshandlungen kritisiert. In 277 Fällen wurde das Verhalten der Polizeibeamten beanstandet, wovon sich 63 Beschwerden als berechtigt erwiesen. Der Großteil dieser Beschwerden richtete sich gegen das persönliche Auftreten bzw. Verhalten der Polizeibeamten. Kritikpunkte waren unfreundliches, abweisendes oder arrogantes Verhalten. Aber auch empfundene Untätigkeit gehörte hier zu den Beschwerdegründen.
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