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Magdeburg, den 21.04.2015

Härtefallkommission Minister Stahlknecht und Vorsitzende Schwenke stellen Bericht für 2014 vor und bilanzieren 10-jährige Tätigkeit

Sachsen-Anhalts Minister für Inneres und Sport, Holger Stahlknecht, und die Vorsitzende der Härtefallkommission, Monika Schwenke, haben heute in Magdeburg den Bericht über die Tätigkeit der Härtefallkommission für das vergangene Jahr vorgestellt.   So wurden 2014 durch die Kommissionsmitglieder 14 Anträge zur Entscheidung gestellt. Davon betroffen waren 41 Personen, zu denen auch sieben Familien mit insgesamt 19 minderjährigen Kindern gehörten. Hauptherkunftsländer der betroffenen Personen waren das Kosovo und der Irak. Die Gründe für die Anrufung der Kommission lagen hauptsächlich in dem durch den langjährigen Aufenthalt erreichten hohen Grad der Integration oder waren allgemeine Härtefallgesichtspunkte, zum Beispiel die gesundheitliche Situation. Bei den betroffenen Familien war darüber hinaus insbesondere die Situation der in Deutschland geborenen oder in jungen Jahren eingereisten Kinder, die ihre prägenden Kindheits- und Jugendjahre in Deutschland verbrachten, zu berücksichtigen.   Von den 14 gestellten Anträgen der Mitglieder ist in sechs Sitzungen der Kommission über 13 Anträge abschließend entschieden worden. Bei neun Anträgen beschloss die Kommission ein Härtefallersuchen, da sie dringende humanitäre oder persönliche Gründe feststellte, die einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet rechtfertigen.   Der Innenminister entsprach allen Härtefallersuchen und ordnete die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen an. Von den Anordnungen waren 23 Personen begünstigt, davon fünf Familien mit neun minderjährigen Kindern. Die Betroffenen kamen aus dem Kosovo, dem Irak, aus Burkina Faso, Georgien, Indien sowie der Ukraine.   Minister Stahlknecht: ?Die Kommissionsmitglieder haben sich mit hoher Sachkompetenz und Empathie mit den persönlichen Lebenssituationen der Menschen auseinandergesetzt. Allen mir vorgelegten Ersuchen habe ich aufgrund der gründlichen und umsichtigen Prüfungen entsprechen und Aufenthaltserlaubnisse anordnen können.? Die Vorsitzende der Härtefallkommission, Monika Schwenke, betonte, ?dass jeder Fall individuell und daher in der Regel nicht mit anderen vergleichbar sei. Ein Schema für die Behandlung von Härtefallanträgen in der Kommission gibt es nicht. In den Sitzungen werden die Fälle von allen Seiten betrachtet und diskutiert.? Beispielhaft für die erfolgreiche Arbeit der Kommission nahmen Mitglieder von zwei Familien an der Pressekonferenz teil, die durch die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen aufgrund eines Härtefallersuchen ein Bleiberecht in Sachsen-Anhalt erhielten und einen erfolgreichen Integrationsweg weitergehen konnten.   Vor diesem Hintergrund betonte Minister Stahlknecht die Notwendigkeit der Arbeit der Härtefallkommission. ?Dadurch ist es möglich, die Folgen formalgesetzlicher Zwänge, die für die Betroffenen nicht vertretbare Härten nach sich ziehen würden, abzuwenden. Die Härtefallkommission ist deshalb ein tragendes humanitäres Element im Ausländerrecht?, so Stahlknecht.   Monika Schwenke: ?Auch wenn nicht jeder Fall, der an die Kommission herangetragen wird, zu einem Bleiberecht führt, konnte vielen Menschen eine friedvolle und damit positive Zukunft ermöglicht werden. Die hohe Erfolgsquote der an den Innenminister zur Entscheidung vorgelegten Ersuchen ist Ausdruck der Gewissenhaftigkeit der Kommissionsmitglieder, die oft eine mühevolle Arbeit in dem Bewusstsein leisten, dass die zu treffenden Entscheidungen von enormen Auswirkungen für das weitere Leben der Betroffenen sind.?   Im März 2005 hat die damalige Landesregierung die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung einer Härtefallkommission sowie eine ihre Arbeit unterstützende Geschäftsstelle geschaffen. Seit ihrer konstituierenden Sitzung am 22. April 2005 ? also auf den Tag genau vor zehn Jahren ? hat sich die Kommission mit 173 Anträgen für 515 Personen, davon 246 Kinder, auseinandergesetzt. Nach Prüfung der Fälle hat die Kommission 74 Härtefallersuchen für 255 Personen (davon 121 Kinder) an den Innenminister gerichtet. In 73 Fällen folgte der Innenminister den Ersuchen und ordnete die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an.   Die Härtefallkommission wird ausschließlich im Wege der Selbstbefassung auf Antrag eines oder mehrerer Mitglieder tätig. Dritte können nicht verlangen, dass sich die Härtefallkommission mit einem bestimmten Fall befasst. Sie müssen sich daher mit ihrem Anliegen an ein Mitglied wenden. Die Kommission trifft ihre Entscheidungen über Härtefallersuchen mit der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder.

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