Minister betont rechtmäßiges Vorgehen in der Angelegenheit "Corelli"
Nachdem verschiedene Medien bereits im August 2012 über die Kontakte von Thomas Richter zu Uwe Mundlos berichtet hatten, ohne Ausführungen über eine mögliche Verfassungsschutztätigkeit von Richter zu machen, spitzte sich die Situation im September 2012 zu. Die Fraktion Die Linke setzte am 14.9.2012 eine Pressemitteilung ab, unter anderem hieß es darin: ?Es kann davon ausgegangen werden, dass der Verfassungsschutz des Landes Sachsen-Anhalt über diese Kontakte sehr wohl informiert war und dass es dazu entsprechende Akten im Landesverfassungsschutz gibt, deren Bedeutung weit über das nunmehr gefundene Protokoll aus dem MAD hinausgeht. Es gibt Hinweise darauf, dass ein Vertreter der Neonaziszene aus Sachsen-Anhalt, der Kontakte zu Uwe Mundlos hatte, Informant des Verfassungsschutzes war.? Angesichts der schon publizierten engen Verbindungen von Thomas Richter zum Nationalsozialistischen Untergrund lag der Schluss nahe, dass Richter der Informant sein konnte. Diese Schlussfolgerung hat augenscheinlich auch der MDR gezogen. Das belegt die Anfrage des MDR vom 14.09.2012, in welcher das Innenministerium gefragt wurde, ob es sich bei dem V-Mann Corelli um Thomas Richter handelt. Damit war aus Sicht des Innenministeriums der V-Mann spätestens jetzt enttarnt. Im Bewusstsein der drohenden öffentlichen ? sei es auch nur durch Spekulationen in den Medien - Enttarnung hat Minister Stahlknecht am 17.09.2012 den damaligen Bundesinnenminister Friedrich und den Präsidenten des Bundesamts für den Verfassungsschutz Maaßen über die MDR-Anfrage informiert. Die Anfrage des MDR wurde durch die Verfassungsschutzabteilung des Landes an das Bundesamt für Verfassungsschutz weitergeleitet. Um Gefahren für das Leben und die körperliche Unversehrtheit von Thomas Richter abzuwenden, sah es der Minister als seine Amtspflicht an, bei einem streng vertraulichen Hintergrundgespräch mit den journalistischen Spitzen des MDR, der Volksstimme und der Mitteldeutschen Zeitung am 17.09.2012 an den verantwortungsvollen Umgang mit Fakten und Schlussfolgerungen zu appellieren. Spekulationen in der Öffentlichkeit über eine Tätigkeit von Thomas Richter im Verfassungsschutz hätten Racheakte der rechten Szene nach sich gezogen und sollten vermieden werden.
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