Polizei testet mobile Terminals für bargeldloses Bezahlen und Erfassen von Ordnungswidrigkeiten
In der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd werden ab sofort zehn mobile Terminals erprobt, mit denen zum einen bargeldlose Zahlungen abgewickelt und zum anderen Daten von Verkehrsordnungswidrigkeiten erfasst und an die Zentrale Bußgeldstelle übertragen werden können. Das bisher praktizierte Verfahren zur Erfassung und Ahndung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten sieht vor, dass die Polizei vor Ort per Hand die fallrelevanten Daten auf einem Datenermittlungsbeleg einträgt und später in der Dienststelle in einem weiteren, manuellen Schritt die elektronische Erfassung erfolgt. Zudem ist die abschließende Ahndung einer Verkehrsordnungs-widrigkeit durch bargeldloses Bezahlen eines Verwarnungsgeldes (bis 55 Euro) vor Ort bisher nicht möglich. Durch die Einführung der mobilen Terminals ändert sich dies. Mit Hilfe der neuen Geräte ist es möglich, Zahlungen vor Ort per EC- oder Kreditkarte abzuwickeln. Hierbei beschränkt sich die Zahlungsannahme nicht nur auf Verwarnungsgelder, sondern erstreckt sich beispielsweise auch auf zu entrichtende Sicherheitsleistungen. Darüber hinaus können alle Verkehrsordnungswidrigkeiten, die vor Ort nicht abschließend geahndet werden können (z. B. bußgeldbewehrte Verstöße), mit dem Gerät elektronisch erfasst werden. Die fallrelevanten Daten werden in das Terminal eingegeben und noch vor Ort direkt an die Zentrale Bußgeldstelle übertragen. Eine nachträgliche Erfassung entfällt zukünftig. Die Terminals besitzen einen integrierten Drucker für die Erstellung eines Zahlungsbeleges. Darüber hinaus besitzen die Geräte ein Kameramodul, mit dem Bildaufnahmen des Sachverhalts der Zentralen Bußgeldstelle zur Verfahrensbearbeitung ergänzend zur Verfügung gestellt werden können. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt, auf dem Terminal selber werden keine Daten dauerhaft gespeichert. Der Einsatz der Terminals wird zunächst in den Polizeirevieren Halle und Burgenlandkreis sowie im Autobahnpolizeirevier Weißenfels getestet. Nach sechs Monaten wird die Erprobungsphase ausgewertet, um über die flächendeckende Einführung in der Landespolizei entscheiden zu können.
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