Innere Sicherheit Sachsen-Anhalt übernimmt Vorsitz der Innenministerkonferenz
Im kommenden Jahr wird Sachsen-Anhalt den Vorsitz der ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder übernehmen. Damit tritt es die Nachfolge des derzeitigen Vorsitzlandes, dem Freistaat Sachsen, an. Bereits in diesem Jahr hat Sachsen-Anhalt den stellvertretenden Vorsitz inne. Holger Stahlknecht: ?Den Vorsitz der Innenministerkonferenz inne zu haben, ist Verantwortung und Ansporn zugleich. Ich freue mich daher, dass durch den Vorsitz wichtige Impulse für die innere Sicherheit und somit für das Wohl der Menschen in Deutschland von Sachsen-Anhalt ausgehen werden.? Die beiden turnusmäßigen Zusammenkünfte aller Landesinnenminister und des Bundesinnenministers finden 2018 im Frühjahr in der Welterbestadt Quedlinburg und im Herbst in der Landeshauptstadt Magdeburg statt. Gut 200 Tagungsteilnehmer werden jeweils erwartet. Magdeburgs Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper sagte nach der Bekanntgabe der Tagungsorte: ?Unsere Stadt ist seit Jahren ein immer beliebter werdender Standort für Kongresse und Tagungen. Natürlich ist die Innenministerkonferenz etwas Besonderes, da es nur selten passiert, dass sämtliche Minister eines Ressorts in der Landeshauptstadt zu Gast sind. Wir freuen uns, dafür Gastgeber im Herbst 2018 zu sein und heißen die Innenminister schon heute willkommen in der Ottostadt.? Der Oberbürgermeister von Quedlinburg, Frank Ruch, äußerte sich vor diesem Hintergrund wie folgt: ?Ich freue mich, dass die Entscheidung für den Tagungsort Quedlinburg gefallen ist. Die Welterbestadt wird den Teilnehmern in verlässlicher Weise eine sehr gute Gastgeberin sein?. Hintergrund: 1954 haben die Chefs der Innenressorts die "Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder" - kurz Innenministerkonferenz (IMK) - errichtet, um die zuvor im Wesentlichen auf Arbeitsebene durchgeführte länderübergreifende fachliche Zusammenarbeit auch auf der politischen Ebene zu verankern. Der Bundesminister des Innern (BMI) nimmt als ständiger Gast gleichberechtigt - mit Ausnahme des Stimmrechts - an den Sitzungen der IMK teil. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben tagt die IMK in der Regel zweimal im Jahr, sofern nicht insbesondere aufgrund aktueller politischer Entwicklungen oder Gefahrenlagen für die Innere Sicherheit Sondersitzungen erforderlich sind.
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