Sponsoringbericht für 2015 und 2016 veröffentlicht
Das Ministerium für Inneres und Sport hat den ?5. Sponsoringbericht der Landesverwaltung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016? im Internet veröffentlicht. Unter Sponsoring ist die Zuwendung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Sponsoren (natürliche oder juristische Personen des Privatrechts) an öffentliche Einrichtungen des Landes zu verstehen, mit denen der Sponsor eine Tätigkeit mit dem Ziel fördert, einen werblichen oder öffentlichkeitswirksamen Vorteil zu erreichen. Sponsoring kann in geeigneten Fällen unterstützend dazu beitragen, Verwaltungsziele zu erreichen und stellt deshalb eine grundsätzlich mögliche Kooperationsform der öffentlichen Verwaltung mit privaten Partnern dar. Um die Integrität und Neutralität der Verwaltung zu wahren, ist das Sponsoring jedoch strengen Regelungen unterworfen und die Verwaltung darf sich dieser Form der Zusammenarbeit nur unter bestimmten Maßgaben öffnen. Außerdem müssen Sponsoringleistungen aus Gründen der Transparenz offengelegt werden. Im aktuellen Bericht sind deswegen alle in den Jahren 2015 und 2016 empfangenen Geld-, Sach- und Dienstleistungen mit einem Wert von mehr als 1.000 Euro getrennt nach den obersten Landesbehörden und ihren Geschäftsbereichen aufgelistet. Das Gesamtvolumen der dem Land zugutegekommenen Sponsoringleistungen liegt für beide Jahre insgesamt bei rund 2,2 Mio. Euro. Im Jahr 2015 konnten insbesondere die Bereiche der wissenschaftlichen Lehre und Forschung (rund 720.000 Euro) sowie der kulturelle Bereich (rund 420.000 Euro) vom Instrument des Sponsorings profitieren. Auch im Haushaltsjahr 2016 dominierte die Förderung im Bereich Wissenschaft und Forschung (rund 720.000 Euro) gefolgt von Leistungen für den kulturellen Bereich (rund 215.000 Euro) und die Förderung des Sportes (rund 120.000 Euro). Der Bericht ist unter www.zentralebeschwerdestelle.sachsen-anhalt.de nachzulesen.
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