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Magdeburg, den 08.04.2019

Landtagswahl 2021: Zahl der Wahlkreise und Wahlkreisgrenzen ändern sich

Das Kabinett hat heute dem Wahlkreisbericht 2019 zugestimmt und zur Beschlussfassung an den Landtag verwiesen. Der Bericht dient als Grundlage für die vom Landtag zu regelnde Wahlkreiseinteilung für die Landtagswahl 2021 (§ 10 Abs. 1 Satz 3 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt [LWG]).   Die Landesregierung erstattet mit dem Wahlkreisbericht dem Landtag einen schriftlichen Bericht über die Veränderungen der Einwohnerzahlen in den Wahlkreisen und unterbreitet unverbindlich Vorschläge zu den Veränderungen der Wahlkreisgrenzen. Bereits im Dezember 2014 hatte der Landtag beschlossen, die Anzahl der Wahlkreise von 43 auf 41 zu reduzieren. Zentraler Prüfungsmaßstab für die Einteilung der Wahlkreise ist der Verfassungsgrundsatz der Gleichheit der Wahl, der eine Bildung von Wahlkreisen mit gleichmäßiger Bevölkerungsgröße voraussetzt.

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