Prioritätenliste für kleinere Bauvorhaben bestätigt
Sonderprogramm Sportstättenbau in Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt fördert mit einem Sonderprogramm prioritär Sanierungsmaßnahmen von Sportvereinen und Kommunen insbesondere im ländlichen Raum. Im laufenden Jahr ist dafür im Landeshaushalt eine Summe von rund einer Million Euro zusätzlich vorgesehen. Gefördert werden Einzelvorhaben mit Gesamtkosten in Höhe von maximal 50.000 Euro. Die Förderung kann je Bauvorhaben bis zu 100 Prozent betragen.
Sachsen-Anhalts Sportminister Holger Stahlknecht: „Für mich ist und bleibt wichtig, dass unsere Vereine und Sportler gute Rahmenbedingungen vorfinden. Mit dem Sonderprogramm verbessern wir den Zustand vieler Sportstätten vor allen Dingen in ländlichen Gebieten. Die Möglichkeit einer hundertprozentigen Förderung hilft hier besonders den finanzschwachen Vereinen und Kommunen.“
Die „Arbeitsgruppe Prioritätensetzung Sportstättenbau“, der Vertreter vom LandesSportBund Sachsen-Anhalt, der kommunalen Spitzenverbände, des Landesverwaltungsamtes sowie des Ministeriums für Inneres und Sport angehören, hat jetzt 32 Anträge ausgewählt. Die Einzelfördersummen betragen zwischen 8.000 und 50.000 Euro. Die Auswahl der Maßnahmen erfolgte nach einer ausgewogenen regionalen Verteilung und unter Berücksichtigung der sportfachlichen Argumente des LandesSportBundes. Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt prüft nun die ausgewählten Anträge. Wenn alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind, erstellt das Landesverwaltungsamt die entsprechenden Zuwendungsbescheide. Insgesamt waren für das Sonderprogramm 69 Anträge eingegangen.
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