Pressemitteilung: 004/2021
Magdeburg, den 26.02.2021

Ausbildungsduldung

Innenministerium fördert Integration

Das Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt stärkt die Möglichkeiten der Integration von abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern durch Ausbildungsduldungen. Das Ministerium hat einen aktualisierten Erlass veröffentlicht, der den zuständigen Ausländerbehörden des Landes konkrete Handlungsanleitungen aufzeigt. Es werden auch Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten sowie die Zusammenarbeit mit Migrationsberatungsstellen geregelt.

Sachsen-Anhalts Innenminister Michael Richter:

„Mit Ausbildungsduldungen wird abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, die aus Gründen, die sie nicht selbst zu vertreten haben und die auf absehbare Zeit nicht abgeschoben werden können, der Weg in einen sicheren Aufenthalt in Deutschland geebnet und eine Bleibeperspektive eröffnet. Abgelehnte Asylbewerber, die in dieser Situation eine anerkannte schulische oder betriebliche Ausbildung aufnehmen, erfolgreich abschließen und danach im Beruf arbeiten, sind eine Bereicherung für Wirtschaft und Gesellschaft. Ausbildungsduldungen geben Azubis, Berufsschulen und Lehrbetrieben Planungs- und Rechtssicherheit.“

Eine Ausbildungsduldung können unter bestimmten Voraussetzungen Personen erhalten, die wegen eines ablehnenden Asylbescheids oder aus anderen Gründen geduldet werden. Eine Ausbildungsduldung wird bei der Ausländerbehörde beantragt, auch nach Ausbildungsbeginn. Eine Ausbildungsduldung wird für die (in der Regel dreijährige) Dauer einer qualifizierten Berufsausbildung erteilt. Bei Abschluss besteht ein Anspruch auf Erteilung einer zweijährigen Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten in diesem Beruf („3+2-Regelung”). Die Auszubildenden sind im Rahmen der Regelung auch vor Abschiebung geschützt.

2020 wurden in Sachsen-Anhalt rund 50 Ausbildungsduldungen neu erteilt.

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Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt


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