Polizeiliche Kriminalstatistik 2020
Corona wirkt sich auf Kriminalität in Sachsen-Anhalt aus
Sachsen-Anhalts Innenminister Michael Richter hat in Magdeburg die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2020 vorgestellt.
„Die Corona-Pandemie und die Lockdowns spiegeln sich auch im Kriminalitätsgeschehen wieder. Teilweise haben sich Begehungsweisen und Tatgelegenheiten verändert“, sagte Minister Richter. „Es gab 2020 in Sachsen-Anhalt weniger Laden- und Fahrraddiebstähle sowie weniger Wohnungseinbrüche, dafür allerdings mehr im Internet verübte Straftaten.“
Wenngleich 2020 ein leichter Anstieg der polizeilich erfassten Straftaten um +4.559 Fälle auf insgesamt 177.905 Straftaten (2019: 173.346 Fälle) zu verzeichnen war, lag die Zahl der Straftaten zum dritten Mal in Folge unter dem Wert von 180.000 Fällen und bereits im zehnten Jahr in Folge unter 200.000 Straftaten.
„2020 war für die Polizei Sachsen-Anhalt ein herausforderndes Jahr. Neben der Kriminalitätsbekämpfung wurden die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Umsetzung der jeweils gültigen Eindämmungsverordnung unterstützt. Unsere Polizei leistet rund um die Uhr professionell und engagiert einen großen Beitrag dafür, dass Sachsen-Anhalt ein sicheres Land bleibt. Ich danke den Polizistinnen und Polizisten dafür“, sagte Minister Richter.
Sorge bereitet Sachsen-Anhalts Innenminister die Entwicklung der Widerstandshandlungen gegen Polizistinnen und Polizisten. Im Jahr 2020 kam es in Sachsen-Anhalt zu 856 Widerstandshandlungen (2019: 756), diese richteten sich gegen 1.554 Polizistinnen und Polizisten (2019: 1.368). Minister Richter spricht sich angesichts der Entwicklung für einen besseren Schutz von Einsatzkräften vor Gewalt, Anfeindungen und Respektlosigkeiten aus. „Es gilt auch diejenigen zu schützen, die uns schützen. Wer Einsatzkräfte attackiert, muss unmittelbar die volle Härte des Rechtsstaats durch schnelle Anklagen und hohe Strafen zu spüren bekommen.“ Minister Richter unterstützt außerdem die Initiative der B-Innenminister, die im vergangenen Monat in der „Heilbronner Erklärung“ formuliert wurde. Darin wird eine deutliche Erhöhung der Höchststrafen für besonders schwere Fälle von tätlichen Angriffen auf Vollstreckungsbeamte gefordert.
Zentrale Aussagen der PKS 2020
Entwicklung der Fallzahlen und Aufklärungsquote
Im Jahr 2020 wurden 177.905 Straftaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik registriert, was einem Anstieg zu 2019 um +2,6 Prozent bzw. +4.559 Fällen entspricht. Im 2020 erreichte die Polizei Sachsen-Anhalt eine Aufklärungsquote von 54,1 Prozent (2019: 55,0 Prozent) und liegt damit weiterhin stabil über 50 Prozent. Im vergangenen Jahr wurden von allen erfassten Straftaten 96.301 aufgeklärt (2019: 95.384). Dies ist im Vergleich zum Jahr 2019 eine Verbesserung um +1.017 aufgeklärte Fälle, obwohl eine Verlagerung der Deliktsbereiche in teilweise ermittlungsaufwendigere und zeitintensivere Deliktsfelder, wie u. a. Straftaten mit dem Tatmittel Internet, registriert wurde.
Tatverdächtige und Intensivtäter
Im Jahr 2020 wurden insgesamt 62.070 Tatverdächtige (2019: 62.204) ermittelt, davon 46.378 männliche und 15.692 weibliche Tatverdächtige. Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen beträgt 18,8 Prozent (2019: 19,4 Prozent), das entspricht 11.685 Personen.
Nichtdeutsche Tatverdächtigte haben 2020 in Sachsen-Anhalt 10,7 Prozent (2019: 11,4 Prozent) der registrierten Straftaten verübt.
Bei der Betrachtung der Intensivtatverdächtigen ist festzustellen, dass 971 Intensivtäter (200 jungtatverdächtige Intensivtäter und 771 erwachsene Intensivtäter) für 16.978 Straftaten bzw. 17,5 Prozent aller im Jahr 2020 erfassten Straftaten verantwortlich sind. Jedoch stellen sie nur einen Anteil von 1,6 Prozent aller Tatverdächtigen dar. Im Jahr 2019 waren 945 Intensivtäter für 15.504 Fälle bzw. 16,2 Prozent des Gesamtstraftatenaufkommens verantwortlich. Als Intensivtatverdächtiger gilt für die Polizei, wer in einem Kalenderjahr mehr als neun Straftaten begangen hat.
Entwicklung einzelner Deliktsbereiche
Straftaten gegen das Leben
(2020: 122 Fälle; 2019: 93 Fälle)
Straftaten gegen das Leben haben in Sachsen-Anhalt einen Anteil von 0,1 Prozent am Gesamtstraftatenaufkommen. Im Vergleich zum Jahr 2019 ist eine Zunahme von +29 Fällen in diesem Bereich zu konstatieren. Von den 122 erfassten Straftaten blieben fast die Hälfte (60) im Versuchsstadium. Im Deliktsfeld Mord wurden von 9 Fällen 5 vollendet. Bei Totschlagsdelikten wurden von 68 erfassten Straftaten 56 als Versuche eingestuft.
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
(2020: 2.224 Fälle; 2019: 2.022 Fälle)
Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist ein Anstieg der Fallzahlen um +202 Fälle im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Der Anteil am Gesamtstraftatenaufkommen liegt in diesem Deliktsfeld bei 1,3 Prozent. Im Deliktsbereich der Vergewaltigung wurden 241 Fälle (2019: 293 Fälle) erfasst, das ist ein Rückgang um -52 Fälle.
Im Deliktsbereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern wurde ein Rückgang um -8 Fälle auf insgesamt 506 erfasste Fälle (2019: 514 Fälle) registriert.
Die Fallzahlen bei der Verbreitung pornografischer Schriften stiegen im Vergleich zum Jahr 2019 erheblich um +214 Fälle auf insgesamt 668 Fälle (2019: 454; 2018: 307), wobei ein großer Anteil mit 658 Straftaten (2019: 456 Fälle) gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit dem Tatmittel Internet ausgeübt wurde, hier im Besonderen durch die Verbreitung von kinderpornografischen Schriften mit 430 Fällen. (2019: 379 Fälle). Auffallend ist, dass sich Schüler und Jugendliche immer häufiger kinderpornografische Videos per Messenger-Dienst, beispielsweise in Klassenchats und oftmals zur Belustigung, zusenden. Häufig ist den Kindern und Jugendlichen überhaupt nicht bewusst, dass hinter den Fotos und Videos unter Umständen ein realer Missbrauch steht. Auf der Internetseite www.polizei-beratung.de des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) sind Informationen, Verhaltenshinweise und Ansprechpartner zum Thema aufgeführt.
Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit
(2020: 25.709 Fälle; 2019: 24.823 Fälle)
Im Bereich der Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche Freiheit ist in der Gesamtzahl gegenüber 2019 eine Zunahme von +886 Fällen zu verzeichnen. Ursächlich hierfür ist insbesondere die Zunahme von +164 Fällen der einfachen Körperverletzung sowie von +313 Fällen von gefährlichen und schweren Körperverletzungen (2020: 4.265 Fälle; 2019: 3.952 Fälle) sowie eine Steigerung von +552 Fällen von Bedrohungen (2020: 4.474 Fälle; 2019: 3.922 Fälle).
Diebstahlsdelikte
(2020: 61.976 Fälle; 2019: 62.738 Fälle)
Der deutlichste Rückgang der Fallzahlen entfällt mit -762 Fällen auf den Bereich Diebstahl. Besonders erfreulich ist hierbei der Rückgang der Fallzahlen bei den Wohnungseinbruchsdiebstählen (2020: 2.125 Fälle; 2019: 2.383 Fälle) um -10,8 Prozent bzw. -258 Fälle. Weiterhin rückläufig sind die Fallzahlen bei Diebstahl von Fahrrädern um -188 Fälle (2020: 10.352 Fälle; 2019: 10.540 Fälle). Wegen der zeitweisen Schließungen der Geschäfte wurde ein signifikanter Rückgang von -1.404 Fällen beim Diebstahl in/aus Warenhäusern, hier speziell der Ladendiebstahl mit -951 Fällen, erfasst. Dagegen sind auch vor dem möglichen Hintergrund der Beschaffungskriminalität die Diebstahlshandlungen in/aus Boden/Keller um +1.196 Fälle (2020: 8.487 Fälle; 2019: 7.291 Fälle) gestiegen.
Vermögens- und Fälschungsdelikte
(2020: 30.664 Fälle; 2019: 29.220 Fälle)
Im Bereich der Vermögens- und Fälschungsdelikte wies die PKS 2020 eine Steigerung von +4,9 Prozent (+1.444 Fälle) gegenüber 2019 aus. Ausschlaggebend für die stark steigenden Fallzahlen sind Straftaten mit dem Tatmittel Internet, insbesondere hier der Waren- bzw. Warenkreditbetrug (2020: 10.897 Fälle; 2019: 10.007 Fälle). Die Delikte nehmen einen nicht unerheblichen Anteil an der Gesamtheit aller Vermögens- und Fälschungsdelikte ein.
Sonstige Straftatbestände StGB
(2020: 41.566 Fälle; 2019: 39.169 Fälle)
Bei der Erfassung in der Hauptgruppe der „sonstigen Straftatbestände StGB“ ist eine Steigerung der Fallzahlen um +2.397 Fälle zu verzeichnen. Ausschlaggebend hierfür ist eine Steigerung der erfassten Fälle im Bereich der Sachbeschädigungen um +1.179 Fälle auf 20.755 Fälle (2019: 19.576 Fälle), hier hauptsächlich mit dem Schwerpunkt Sachbeschädigung durch Graffiti (2020: 2.080 Fälle; 2019: 1.579 Fälle).
Strafrechtliche Nebengesetze
(2019: 15.644 Fälle; 2018: 15.281 Fälle)
Auch im Bereich „Strafrechtliche Nebengesetze“ ist eine Steigerung um +363 Fälle gegenüber 2019 zu verzeichnen. Diese resultiert vorrangig auf einen Anstieg der Fallzahlen im Bereich der Rauschgiftkriminalität. Wurden 2019 hier insgesamt 9.538 Fälle erfasst, waren es für 2020 insgesamt 9.856 Fälle. Die Ursache hierfür liegt nicht unbedingt in einem Anstieg der Rauschgiftkriminalität im Allgemeinen. Vielmehr sind durch fortwährende und kontinuierliche polizeiliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität sowie ein permanenter polizeilicher Kontrolldruck als auch Zufallsfunde im Rahmen anderweitiger polizeilicher Maßnahmen ausschlaggebend für die Erhellung des Dunkelfeldes.
Im Jahr 2020 wurden 23 Rauschgifttote (2019: 16) registriert. Seit 1994 sind in Sachsen‑Anhalt 223 Personen in kausalem Zusammenhang mit einem missbräuchlichen Konsum von Betäubungsmitteln oder Ausweichmitteln verstorben.
Straftaten unter Beteiligung von Zuwanderinnen und Zuwanderern
(2020: 8.511 Fälle; 2019: 10.076 Fälle)
Zuwanderer sind Nichtdeutsche, die sich unerlaubt oder erlaubt mit dem Aufenthaltsstaus Asylbewerber, einer Duldung, als Kontingent- und Bürgerkriegsflüchtling oder als Schutz- und Asylberechtigte in Deutschland aufhalten. Eine vergleichende Analyse der Kriminalitätsbelastung anhand der in der PKS erfassten Kriminalität insgesamt sowie der Kriminalität durch Zuwandererinnen und Zuwanderer führt aufgrund statistisch nicht valider Bezugsgrößen zu unscharfen Aussagen. So ist die Gruppe der Zuwanderer in der PKS zum einen nicht identisch mit den erfassten Ausländern des statistischen Landesamtes sowie der vom Landesverwaltungsamt erfassten und den im Ausländerzentralregister registrierten Anzahl von Asylbewerbern, Duldungsinhabern, Dublin-Fällen, Kontingentflüchtlingen, Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen. Die Bezugsgruppen sind somit statistisch auf Grundlage allein der PKS nicht vergleichbar.
Insgesamt war 2020 ein deutlicher Rückgang der Straftaten unter Beteiligung von Zuwanderinnen und Zuwanderern um -1.565 Fälle zu verzeichnen. (2020: 8.511 Fälle; 2019: 10.076 Fälle). Von den 8.511 im Jahr 2020 durch Zuwanderinnen und Zuwanderer begangenen Straftaten sind allein 2.275 Straftaten (2019: 2.870 Fälle) aufgrund ausländerrechtlicher Verstöße erfasst worden. Das sind Straftaten, die ausschließlich aufgrund der bestehenden Gesetzmäßigkeiten durch Nichtdeutsche begangen werden können. Die unter Beteiligung von Zuwanderinnen und Zuwanderer begangenen Straftaten haben einen Anteil von 4,8 Prozent an den erfassten Gesamtstraftaten im Jahr 2020. Es wurden im Jahr 2020 insgesamt 6.005 tatverdächtige Zuwanderinnen und Zuwanderer ermittelt, davon waren 85,3 Prozent männlich und 14,7 Prozent weiblich.
Hier finden Sie die Präsentation der PKS.
Impressum:
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
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