Pandemie in Sachsen-Anhalt
Weitere Coronahilfen für Sportvereine
In Sachsen-Anhalt können Sportvereine und -verbände auch 2021 finanzielle Unterstützung beantragen, wenn sie während der Pandemie zum Beispiel durch Zahlungsprobleme in der Existenz bedroht sind.
Nach Angaben von Sachsen-Anhalts Sportminister Michael Richter stehen 2021 für die „Coronahilfe Sport“ gegenwärtig Landesmittel in Höhe von 1.000.000 Euro bereit: „Corona hat erhebliche Auswirkungen auch auf die Sportlandschaft in Sachsen-Anhalt. Wir helfen damit den Vereinen und Verbänden, die wegen der Pandemie in eine existenziell bedrohliche Finanzlage geraten sind.“
Die „Coronahilfen Sport“ werden als Billigkeitsleistungen insbesondere kleineren, ehrenamtlich geführten Sportvereinen gewährt, um deren Existenz zu sichern. Bereits 2020 hatte es das gleichnamige Unterstützungsprogramm gegeben, über das im vergangenen Jahr 51 Vereine 582.000 Euro erhalten haben.
Die neue Richtlinie zur „Coronahilfe Sport“ für das Jahr 2021 des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt sowie das entsprechende Antragsformular sind auf der Homepage des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt, das zugleich Bewilligungsbehörde ist, unter „Coronahilfen Sport“ abrufbar: https://lsaurl.de/Vereinshilfen
Impressum:
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Verantwortlich:
Danilo Weiser
Pressesprecher
Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377
Fax: (0391) 567-5520
Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de