Landespolizei Sachsen Anhalt novelliert Leitbild
Sachsen-Anhalts Innenminister Michael Richter hat im Rahmen der Kabinettssitzung heute das neue und moderne Leitbild der Landespolizei Sachsen-Anhalt vorgestellt. Es wurde maßgeblich von Beamtinnen und Beamten der Landespolizei, der Fachhochschule Polizei sowie weiterer Beteiligter „von der Polizei für die Polizei“ erstellt, um transparent die Grundprinzipien der polizeilichen Arbeit und das Selbstverständnis der Polizei zu definieren.
Sachsen-Anhalts Innenminister Michael Richter:
„Das neue Leitbild ist die Richtschnur für die polizeiliche Arbeit und steht für eine moderne Polizei Sachsen-Anhalt, die die Rechte aller Menschen achtet, schützt und der Vielfalt in der Bevölkerung durch ihr Handeln Rechnung trägt. Das Leitbild entfaltet seine Wirkung, wenn es gemeinsam von allen Beamtinnen und Beamten gelebt wird.“
Das neue Leitbild wurde im Rahmen von Workshops und Arbeitsgruppen entwickelt. Zu den Inhalten gehören die Kernthemen Professionalität, Fehlerkultur und Transparenz. Das Leitbild ist auf den internen Kanälen der Landespolizei und für alle Bürgerinnen und Bürger im Internet, beispielsweise auf der Seite der Nachwuchs-Kampagne der Landespolizei www.nachwuchsfahndung.de/leitbild, veröffentlicht. Neben der Textform wird das Leitbild in kurzen Videoclips präsentiert. Polizistinnen und Polizisten aus allen Bereichen und Hierarchieebenen der Polizei tragen in den Videos die Grundprinzipien vor, zum Beispiel mit Blick auf „Führung“, „Professionalität“, „Recht“, „Gesetz“, „Fehlerkultur“, „Transparenz“, „Unterstützung“, „Verantwortung“ und „Zukunft“.
Hintergrund:
Die Novellierung des Leitbildes der Landespolizei Sachsen-Anhalt hatten die regierungstragenden Parteien im Koalitionsvertrag fixiert. Neben Beamtinnen und Beamten der Landespolizei Sachsen-Anhalt waren an der Erstellung des Leitbildes u. a. auch Vertreter der Berufsverbände, des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen‑Anhalt, des Landesfrauenrates Sachsen-Anhalt e. V. sowie Gleichstellungsbeauftragte und Personalvertretungen involviert. In einem Video zur Veröffentlichung des Leitbildes trägt Innenminister Michael Richter Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes vor: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
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