Härtefallkommission
Innenminister Richter beruft Mitglieder und stellvertretende Mitglieder der Härtefallkommission
Durch das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz ergab sich für die Landesregierung die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung eine Härtefallkommission einzurichten. Auf Grund eines sogenannten „Härtefallersuchens“ der Kommission kann der Innenminister anordnen, vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern – abweichend von den sonst erforderlichen Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen – aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.
Die Kommission hat acht Mitglieder und acht stellvertretende Mitglieder, die persönlich durch den Innenminister zu berufen sind und über Kenntnisse des Aufenthalts- und Asylrechts oder über Erfahrung in der Flüchtlingsberatung verfügen sollen.
Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Härtefallkommission werden auf Vorschlag der in der Härtefallkommissionsverordnung genannten Behörden und Organisationen für zwei Jahre berufen. Die erstmalige Berufung fand am 22. April 2005 statt.
Am 3. Mai 2021 hat Innenminister Richter folgende Personen in die Härtefallkommission berufen:
Mitglied |
Stellvertreter |
auf Vorschlag |
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Herr Bernhard Böddeker |
Frau Diane Gardyan |
des Landkreistages Sachsen-Anhalt e. V. |
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Herr Frank Ehlenberger |
Herr Alois Tappel |
des Städte- und Gemeindebundes Sachsen‑Anhalt |
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Frau Tatiana Katcheishvili |
Frau Liane Nörenberg |
der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege im Land Sachsen-Anhalt e. V. |
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Frau Antje Arndt |
Herr Prof. Erich Buhmann |
des Flüchtlingsrates Sachsen-Anhalt e. V. |
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Frau Monika Schwenke |
Herr Wolfgang Gerlich |
der Katholischen Kirche Sachsen-Anhalt |
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Frau Petra Albert |
Herr Konstantin Rost |
der Evangelischen Kirchen Sachsen-Anhalt |
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Frau Susi Möbbeck |
Frau Joanna Radwan-Pytlewski |
des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt |
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Frau Christa Dieckmann |
Herr Wolfgang Werner |
des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt |
Innenminister Richter betonte, dass die Arbeit des Gremiums auch in Zukunft einen hohen Stellenwert haben wird.
Richter: „Die Tätigkeit in der Härtefallkommission stellt die humanitäre Säule im Aufenthaltsrecht dar, da sie den Menschen und seine ganz persönliche Lebenssituation in den Mittelpunkt der Betrachtung stellen. Diese Arbeit ist sehr anspruchsvoll, sie ist zeitintensiv und sie wird ehrenamtlich geleistet.“ Dafür sprach er seinen ausdrücklichen Dank aus.
Im Rahmen der am 6. Mai 2021 stattgefundenen konstituierenden Sitzung der Härtefallkommission wurde Frau Schwenke zur Vorsitzenden und Frau Arndt zur Stellvertreterin gewählt.
Weitere Informationen zur Härtefallkommission des Landes Sachsen-Anhalt finden Sie im Internet unter: https://mi.sachsen-anhalt.de/haertefallkommission/
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