16. Corona-Eindämmungsverordnung
Lockerungen für den Sport in Sachsen-Anhalt
Ab heute gilt die neue Corona-Eindämmungsverordnung in Sachsen‑Anhalt. Daraus ergeben sich Lockerungen für den organisierten Sportbetrieb.
Sportministerin Dr. Tamara Zieschang: „Gemeinsamer Sport, egal ob im Verein oder im Fitnessstudio, ist jetzt wieder mit deutlich weniger Einschränkungen möglich. Das ist eine gute Nachricht für alle sportbegeisterten Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt.“
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Was gilt für den organisierten Sportbetrieb?
Beim Sport in geschlossenen Räumen wird die 2G-Regelung von der 3G-Regelung abgelöst. Das Sporttreiben in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, einschließlich Frei- und Hallenbädern, ist für alle Geimpften, Genesenen und Getesteten möglich. Anwesenheitsnachweise müssen nicht mehr geführt werden.
Gibt es eine Personenbegrenzung für den organisierten Sport?
Ja. Am Sport in geschlossenen Räumen dürfen höchstens 50 Menschen teilnehmen, im Freien höchstens 200. Wer vollständig geimpft oder genesen ist, wird nicht mitgezählt.
Wie viele Zuschauerinnen und Zuschauer sind bei Sportveranstaltungen zulässig?
Es können wieder mehr Menschen bei Sportveranstaltungen zuschauen: In geschlossenen Räumen mit mehr als 50 Menschen ist eine Auslastung von 60 Prozent der Kapazität bis höchstens 6.000 Menschen möglich. Bei Sportveranstaltungen im Freien mit mehr als 200 Menschen sind es 75 Prozent der Kapazität, höchstens aber 25.000 Menschen. Bei mehr als 50 Menschen in geschlossenen Räumen und 200 Menschen im Freien gilt die 2G-Plus-Regel.
Eine Zusammenfassung:
- Training in geschlossenen Räumen: 3G-Regel, Anwesenheitsnachweise entfallen
- Training im Freien: keine Zugangsbeschränkungen, Anwesenheitsnachweise entfallen
- Wettkämpfe in geschlossenen Räumen: 3G-Regel, es dürfen höchstens 50 Menschen teilnehmen, vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt
- Wettkämpfe im Freien: 3G-Regel, es dürfen höchstens 200 Menschen teilnehmen, vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt
- Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 50 Menschen: Auslastung bis 60 Prozent, höchstens 6.000 Menschen
- Sportveranstaltungen im Freien mit mehr als 200 Menschen: Auslastung bis 75 Prozent, höchstens 25.000 Menschen
Welche Regelungen bleiben bestehen?
Das Training im Freien bleibt ohne Zugangsbeschränkungen möglich. Die allgemeinen Hygieneregeln sowie die Vorgabe zur Einhaltung eines Abstandes von mindestens 1,5 Metern untereinander, soweit die Sportart dem nicht entgegensteht, gelten weiterhin.
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die keine typischen Symptome einer Corona-Infektion aufweisen, sind wie bisher von der Testpflicht ausgenommen. Beim 2G-Plus-Zugangsmodell brauchen sie keinen Nachweis, ob sie geimpft oder genesen sind.
Impressum:
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Verantwortlich:
Franziska Höhnl
Pressesprecherin
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