Pressemitteilung: 126/2022
Magdeburg, den 16.11.2022

Sachsen-Anhalt verbessert den dienstlichen Rechtsschutz für Landesbedienstete – auch für Polizistinnen und Polizisten

Sachsen-Anhalt verbessert den dienstlichen Rechtsschutz für Bedienstete der Landesverwaltung, und somit auch für Polizistinnen und Polizisten. Künftig können diese auch dann finanzielle Unterstützung beim Land beantragen und erhalten, wenn sie parallel über Gewerkschaften oder Berufsverbände in Sachen Rechtsschutz abgesichert sind. Damit kommt das Land auch einer langjährigen Forderung der Polizeigewerkschaften nach.

Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte sind aufgrund der Besonderheiten ihres Dienstalltags häufiger von Strafanzeigen betroffen als andere Beamten- und Beschäftigtengruppen. Bisher wurde bereits dienstlicher Rechtsschutz gewährt, allerdings nicht, wenn Rechtsschutz durch Gewerkschaften und Berufsverbände zu erlangen war. Diese Einschränkung wird es künftig nicht mehr geben.

„Jahrelang haben die Gewerkschaften dafür geworben, dass das Land den dienstlichen Rechtsschutz für Polizistinnen und Polizisten ausweitet – jetzt sind wir diesem Anliegen nachgekommen“, sagte Innenministerin Dr. Tamara Zieschang. „Es ist richtig und notwendig, dass der dienstliche Rechtsschutz für Polizistinnen und Polizisten verbessert wird. Die Kolleginnen und Kollegen setzen Recht und Gesetz im Land durch und müssen dafür auch vom Land als Arbeitgeber Rechtsschutz erhalten.“

Der dienstliche Rechtsschutz ist in einem gemeinsamen Erlass des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz geregelt.

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