Pressemitteilung: 062/2023
Magdeburg, den 07.06.2023

Heimat- und Traditionspflege

Ortsnamen in niederdeutsch auch für Ortsteile in Sachsen-Anhalt

Die Ortsteile von Städten und Gemeinden in Sachsen-Anhalt können zusätzlich zu ihrem Ortsteilnamen auch ihren Namen in der Regionalsprache niederdeutsch führen. Das stellt ein Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport klar, der Anfang Juni 2023 in Kraft getreten ist.

Kommunalministerin Dr. Tamara Zieschang: „Die niederdeutsche Sprache ist Teil der regionalen Kultur und Identität unseres Landes. Dass auch den Ortsteilen die Möglichkeit gegeben wird, ihren niederdeutschen Namen auf Ortsschildern nach außen zu tragen, freut mich sehr. Damit wird der Gemeinde ein Stück Tradition und Geschichte – für jede und jeden sichtbar – zurückgegeben.“

Kulturminister Rainer Robra: „Sachsen-Anhalt ist von einer großen kulturellen Vielfalt geprägt. Dazu zählen auch unterschiedliche Mundarten und ihre Pflege. Mit dem Runderlass wird nun für alle Ortsteile, die dies wünschen, das Ortsschild zu einer Visitenkarte, die die Zugehörigkeit zum niederdeutschen Sprachraum selbstbewusst dokumentiert.“

Ortsteilen von Städten und Gemeinden kann die niederdeutsche Bezeichnung verliehen werden, wenn im Ortsteil in der Zeit vor einer Gebietsänderung als ehemalige Gemeinde die niederdeutsche Bezeichnung nachweislich sprachhistorisch verwurzelt ist oder auf historische Geschehnisse zurückgeführt werden kann.

Die Verleihung des Rechts der Führung einer niederdeutschen Bezeichnung kann von der Stadt, der Gemeinde, dem Ortschaftsrat oder dem Ortsvorsteher bei der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde beantragt werden.

Um die niederdeutsche Sprache in vielen Regionen Sachsen-Anhalts zu bewahren und zu fördern, hat das Ministerium für Inneres und Sport bereits im Jahr 2020 die im Kommunalverfassungsgesetz normierte Verleihung niederdeutscher Bezeichnungen an Städte und Gemeinden näher konkretisiert und die Kriterien in Zusammenarbeit mit der Arbeitsstelle Niederdeutsch am Institut für Germanistik der Otto‑von‑Guericke‑Universität Magdeburg erarbeitet.

Hintergrund:

Mit der Möglichkeit der Verleihung des niederdeutschen Ortsnamens an Städte, Gemeinden und deren Ortsteile erfüllt das Innenministerium eine Bitte des Landtages von Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2019. Dieser hatte sich mit dem Beschluss „Niederdüütsche Sprook in Sassen-Anhalt wedder opleven laten“ (https://lsaurl.de/rMO39U) dafür ausgesprochen, die niederdeutsche Sprache in der Öffentlichkeit stärker sichtbar zu machen.

Niederdeutsch ist eine in Sachsen-Anhalt nach der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen geschützte Regionalsprache. Ihre ursprünglich weite Verbreitung im nördlichen Teil Sachsen-Anhalts ist jedoch mittlerweile deutlich zurückgegangen. Bisher führt nur die Gemeinde Harsleben im Landkreis Harz zusätzlich zu ihrem Ortsnamen auch ihren niederdeutschen Namen „Harschlewe“.

Impressum:
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Pressesprecherin


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