Pressemitteilung: 077/2023
Magdeburg, den 22.07.2023

Kriminalitätsbekämpfung

Geldautomatensprengungen in Sachsen-Anhalt

Nach einer weiteren Sprengung von Geldausgabeautomaten in Magdeburg weist Innenministerin Dr. Tamara Zieschang erneut auf die mit diesen Straftaten verbundenen Gefahren hin: „Im vergangenen Jahr gab es bundesweit insgesamt fast 500 Geldautomatensprengungen – in Sachsen-Anhalt hatten wir neun. Jede Sprengung birgt immense Gefahren. Da die Täter seit einiger Zeit zunehmend Festsprengstoffe einsetzen, sind nicht nur höhere Sachschäden zu beklagen. Besonders die Gefährdung für Menschen ist gestiegen – also für Anwohner, unbeteiligte Dritte und Einsatzkräfte.“

Da die Bekämpfung des Phänomens nicht allein von den Sicherheitsbehörden erfolgen kann, sind ebenso die Banken- und Geldautomatenhersteller gefordert. Daher hat Innenministerin Dr. Tamara Zieschang am 20. April 2023 zu einer Fachtagung mit Vertretern des Ostdeutschen Sparkassenverbandes, der Volks- und Raiffeisenbanken, des Genossenschaftsverbandes und Repräsentanten der Öffentlichen Versicherungen Sachsen-Anhalt (ÖSA) sowie der R+V Versicherung eingeladen. Auch Kolleginnen und Kollegen der Landespolizei und Angehörige der niederländischen Polizei nahmen teil.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Die Zusammenkunft war von einem hohen Informationsaustausch geprägt. Dabei wurde deutlich, wie wichtig eine enge Zusammenarbeit von Polizei und Banken ist. So gilt es nun, dass die Banken die bereits beschlossenen Maßnahmen zügig umsetzen. Die Kolleginnen und Kollegen der Landespolizei stehen ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite. Damit notwendige Präventionsmaßnahmen noch gezielter zum Einsatz kommen, wird die Landespolizei ihr Bekämpfungskonzept um Risiko- und Gefährdungsanalysen für Geldausgabeautomatenstandorte erweitern."

Insbesondere Standorte, die im Fall einer Sprengung besonders hohes Gefährdungspotenzial für unbeteiligte Menschen aufweisen, müssen vorrangig gesichert werden. Deshalb werden die Polizeiinspektionen zusammen mit den Geldinstituten vor Ort Risiko- und Gefährdungsanalysen vornehmen. Auf Grundlage dieser sollen künftig noch gezielter Präventionsmaßnahmen zum Einsatz kommen. Das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt sammelt die erhobenen Analysedaten und koordiniert die Zusammenarbeit im Land und auch überregional.

Bereits jetzt ist eine Folgeveranstaltung angedacht. Im Herbst wird das Landeskriminalamt die Daten vorstellen und zu präventiven Bekämpfungsansätzen informieren.

Hintergrund:

Angriffe auf Geldautomaten sind ein bundesweit herausragendes Kriminalitätsphänomen, wobei die Angriffe mittels Sprengung besonders besorgniserregend sind. Im bundesweiten Vergleich bewegen sich die Fallzahlen der Sprengung von Geldautomaten in Sachsen-Anhalt auf einem relativ niedrigen Niveau: 2022 waren es neun Fälle (davon fünf Versuche), 2021 wurden 13 Fälle (davon fünf Versuche) und im Jahr 2020 insgesamt 16 Fälle (davon sieben Versuche) registriert. Die Gesamtschadenssumme bei Geldautomatensprengungen für den Zeitraum 2020 bis 2022 beträgt in Sachsen-Anhalt fast 4,5 Millionen Euro.

Auch die Innenministerkonferenz (IMK) hat sich wiederholt und eingehend mit der Thematik befasst und Empfehlungen erarbeitet, mit welchen Maßnahmen Kreditinstitute ihre Geldausgabeautomaten sichern können. Die IMK sieht es als dringendes Erfordernis, dass die deutsche Kreditwirtschaft sowie die Geldautomatenhersteller die technischen Möglichkeiten ausschöpfen und insbesondere darauf achten, die von der Polizei als wirksam identifizierten Sicherungsempfehlungen konsequent umzusetzen.

In der Bundesrepublik Deutschland existieren für Kreditinstitute derzeit keine verpflichtenden Rechtsgrundlagen zur zusätzlichen Absicherung von Geldausgabeautomaten. Ein „Runder Tisch Geldautomatensprengungen" hat am 8. November 2022 unter Federführung des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat eine gemeinsame Erklärung abgegeben, in der sich auf die schnellstmögliche Umsetzung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz der Geldausgabeautomaten verständigt wurde. Seit Ende Juni 2023 nehmen die Unterzeichner der gemeinsamen Erklärung vereinbarungsgemäß eine erste Evaluierung und Bewertung der Fortschritte und Erfolge vor.

Zu den Präventionsmaßnahmen gehört u. a. die Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft, zukünftig Einfärbe- und Klebesysteme einzusetzen, die bei Detonationen die Geldscheine verkleben oder mit Farbe beschmutzen – und dadurch den Tatanreiz durch die erhebliche Erschwerung der Verwertbarkeit der Beute deutlich verringert.

Weitere Präventionsmaßnahmen, die in der Erklärung des Runden Tisches vereinbart wurden, sind z. B. auch der Nachtverschluss des Selbstbedienungs-Foyers der Kreditinstitute in der Zeit von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr, die Überwachung des Zugangs zum Foyer durch eine qualifizierte Einbruchmeldetechnik, der Einsatz von Nebelsystemen sowie Sensibilität bei der Standortwahl.

 

Impressum:
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Verantwortlich:
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Pressesprecherin


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