Pressemitteilung: 104/2023
Magdeburg, den 27.09.2023

Verbot der „Artgemeinschaft“

Beschlagnahmungen nach Durchsuchungen in Sachsen-Anhalt

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat heute bundesweit den rechtsextremistischen, rassistischen und antisemitischen Verein „Artgemeinschaft – Germanische Glaubensgemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“ (kurz „Artgemeinschaft“) einschließlich aller Teilorganisationen verboten. Dem vorausgegangen ist eine akribische Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden mehrerer Länder und des Bundes. Um das Vereinsverbot durchzusetzen, waren in den frühen Morgenstunden in zwölf Bundesländern Polizeibeamtinnen und -beamte im Einsatz.

Auch in Sachsen-Anhalt wurde die Verbotsverfügung des BMI an vier Vereinsmitglieder der „Artgemeinschaft“ übergeben und zeitgleich wurden insgesamt drei Objekte im Burgenlandkreis von mehr als 100 Einsatzkräften der Landespolizei durchsucht.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Das heute ergangene Verbot des Vereins ‚Artgemeinschaft‘ als größte neonazistische Organisation ist ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus. Besonders besorgniserregend ist, dass der Verein anderen Neonazis Raum bietet, um Familien und Kindern ihre verfassungsfeindlichen Überzeugungen weiterzugeben. Der Verfassungsschutz beobachtet die rechtsextremistische Organisation seit seiner Gründung sehr intensiv. Mit dem heutigen Verbot ist dem Führungsanspruch der ‚Artgemeinschaft‘ im Neonazismus ein wirksamer Riegel vorgeschoben worden.“

Bei den Durchsuchungen in Sachsen-Anhalt wurden u. a. umfangreiche Speichermedien, mehrere Handys und Laptops, Dokumente und Logos von verbotenen Vereinigungen, Symbole des Nationalsozialismus wie eine komplette SS-Uniform sowie Vereinsvermögen in Form von Druckerzeugnissen wie z. B. Bücher beschlagnahmt. Das Beweismaterial muss nun im Detail ausgewertet werden. Die Durchsuchungen dauern an.

Hintergrund:

Der Verein „Artgemeinschaft“ ist die größte neonazistische Organisation in Deutschland. Rassismus und eine positive Bezugnahme auf den Nationalsozialismus sind zentrale rechtsextremistische Ideologieelemente der Gruppierung. Das sogenannte Sittengesetz der „Artgemeinschaft“ verbietet eine „Rassenmischung“. Der Verfassungsschutz beobachtet die rechtsextremistische Organisation seit Anbeginn. Ein fester Personenkreis aus Sachsen‑Anhalt, darunter der langjährige Vorsitzende, stand dabei im Fokus der Sicherheitsbehörden.

Hintergrundinformationen zur „Artgemeinschaft“ und zum Verbot des Vereins finden Sie in der Pressemitteilung des BMI sowie in den Verfassungsschutzberichten des Landes Sachsen-Anhalt.

Impressum:
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Pressesprecherin


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