Gedenken und Solidarität
Israelische Flagge an Dienstgebäuden in Sachsen Anhalt
Aus Anlass des Jahrestages der „Reichspogromnacht“ und um ein Zeichen der Solidarität mit dem israelischen Volk zu setzen, können die Landesverwaltung und die Kommunen ihre Dienstgebäude abweichend vom Beflaggungserlass des Ministeriums für Inneres und Sport am Donnerstag, den 9. November 2023, mit der israelischen Flagge beflaggen.
Die Flagge wird anstelle der Europaflagge gesetzt, sofern die baulichen Anlagen drei Flaggenmasten aufweisen. Dementsprechend sind die Flaggen von links nach rechts in folgender Reihenfolge zu setzen: Nationalflagge Israels – Bundesflagge – Landesflagge.
Impressum:
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Verantwortlich:
Patricia Blei
Pressesprecherin
Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"
39112 Magdeburg
Telefon: 0391 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5542
Fax: 0391 567-5520
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