Migration
Sachsen-Anhalt hält Rückführungsverbesserungsgesetz des Bundes für nicht ausreichend
Am gestrigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz beschlossen.
Dazu Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Der Name des Gesetzes hält nicht, was er verspricht. Statt sich auf die Verbesserung der Rückführungen zu konzentrieren, werden neue Hürden aufgebaut. So sieht der Bund trotz monatelanger Vorabstimmungen mit den Ländern nun zum Beispiel die gerichtliche Bestellung eines Rechtsanwaltes bei Verfahren zur Anordnung von Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam vor. Das könnte Rückführungen zukünftig zusätzlich erheblich erschweren. Der versprochene Richtungswechsel des Bundes bei der Rückführungspolitik bleibt mit solch praxisfernen Regelungen aus.“
Die anwaltliche Sorgfaltspflicht eines mit der Vertretung in Freiheitsentziehungssachen gerichtlich bestellten Rechtsanwalts gebietet es, seinen Mandaten über behördlich angedachte Maßnahmen zu informieren. Dies betrifft auch einstweilige Anordnungen zur vorläufigen Festnahme von Ausreisepflichtigen zur Durchsetzung der Abschiebung. Daher ist zu befürchten, dass sich eine Vielzahl ausreisepflichtiger Ausländer nach einer entsprechenden Information durch ihren gerichtlich zu bestellenden Rechtsanwalt trotz vollziehbarer Ausreisepflicht dem Zugriff deutscher Behörden entziehen werden. Das ist schon jetzt die Hauptursache für das Scheitern von Rückführungen.
Sachsen-Anhalt fordert den Bund weiterhin auf, Maßnahmen umzusetzen, die eine irreguläre Migration wirksam bekämpfen. Dazu gehört insbesondere die Aufnahme weiterer Länder in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Staaten wie z. B. Indien als größte Demokratie der Welt mit einer seit Jahren äußert niedrigen Gesamtschutzquote im deutschen Asylverfahren von bundesweit zuletzt 0,26 Prozent im Jahr 2023 nicht in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufgenommen wurde. Dazu gehört auch, auf europäischer und nationaler Ebene endlich wirksame Maßnahmen gegen unkooperative Herkunftsstaaten wie z. B. Benin, Burkina-Faso, Guinea-Bissau, Kamerun, Mali und Niger und zahlreiche andere Staaten einzuleiten, damit diese ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen zur Rücknahme eigener Staatsangehöriger erfüllen. Der Abschluss wirksamer Rückführungs- und Migrationsabkommen zur Umsetzbarkeit von Rückführungen lässt ebenfalls weiterhin auf sich warten.
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