Härtefallkommission
Innenministerin und Vorsitzende der Härtefallkommission stellen Bericht für 2023 vor
Im vergangenen Jahr hat die Härtefallkommission fünf Anträgen zu Härtefallersuchen stattgegeben. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang hat diesen fünf und drei weiteren Ersuchen aus dem Jahr 2022 jeweils zugestimmt. Mit diesen acht Ersuchen wurde insgesamt 13 abgelehnten Asylbewerbern, unter ihnen eine Familie mit zwei minderjährigen Kindern, aus dringenden persönlichen oder humanitären Gründen eine zunächst einjährige Aufenthaltserlaubnis erteilt. Die Menschen kommen aus dem Iran, Armenien, Marokko, Mazedonien, Serbien und Syrien.
Kommissionsvorsitzende Monika Schwenke: „Die Kommission stellte im Jahr 2023 einen deutlichen Rückgang der Antragstellungen in der Härtefallkommission fest, der auch im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Chancen-Aufenthaltsrechts zum 31. Dezember 2022 stehen könnte. Jedoch wird es weiterhin Aufenthaltsbiografien geben, die aus sehr individuellen und humanitären Gründen die Voraussetzungen für ein Bleiberecht nicht erfüllen konnten oder können. Daher ist die Arbeit der Härtefallkommission auch in Zukunft notwendig, um unzumutbare Härten für Geflüchtete zu würdigen, Bleibeperspektiven zu prüfen und somit begonnene Integrationswege zu festigen.“
Dazu ergänzt Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Die Arbeit der Härtefallkommission hat einen hohen Stellenwert. Ihre Entscheidungen haben eine enorme Tragweite. Jeder einzelne Fall wird von den Mitgliedern der Kommission intensiv und sorgfältig geprüft. Bei jeder positiven Entscheidung der Härtefallkommission steht an erster Stelle, die dringenden Härtefallgründe für das Bleiben festzustellen und eine humanitäre Lösung für die Betroffenen zu finden. Für ihre ausgesprochen kompetente Arbeit danke ich allen Mitgliedern der Härtefallkommission sehr.“
Insgesamt beriet die Kommission im Jahr 2023 abschließend in zehn Sitzungen über insgesamt neun Anträge (davon zwei aus 2022). Hauptgründe für die Antragsstellung waren der bereits erreichte Grad der Integration, besonders bei Kindern, sowie allgemeine Härtefallgesichtspunkte.
Hintergrund:
Durch das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz ergab sich für die Landesregierung die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung eine Härtefallkommission einzurichten. Diese ermöglicht es, ausnahmsweise eine Aufenthaltserlaubnis an Ausländer zu erteilen, die zur Ausreise verpflichtet sind. Stellt die Härtefallkommission fest, dass trotz vollziehbarer Ausreisepflicht des Ausländers dringende humanitäre oder persönliche Gründe seine weitere Anwesenheit im Bundesgebiet rechtfertigen, kann die Innenministerin die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis anordnen.
Die Kommission hat acht Mitglieder und acht stellvertretende Mitglieder, die persönlich durch die Innenministerin zu berufen sind und über Kenntnisse des Aufenthalts- und Asylrechts oder über Erfahrung in der Flüchtlingsberatung verfügen sollen.
Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Härtefallkommission werden auf Vorschlag der in der Härtefallkommissionsverordnung genannten Behörden und Organisationen für zwei Jahre berufen.
Weitere Informationen zur Härtefallkommission des Landes Sachsen-Anhalt finden Sie im Internet unter: https://mi.sachsen-anhalt.de/haertefallkommission/
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