Pressemitteilung: 059/2024
Magdeburg, den 17.05.2024

Gewalt gegen Amts- und Mandatsträger

Sachsen-Anhalts Innenministerium unterstützt Gesetzesinitiative des Freistaates Sachsen

Amts- und Mandatsträger stehen aufgrund ihrer Funktion im Fokus der Öffentlichkeit. Zurückliegend wurden sie bundesweit sowohl in den digitalen Medien als auch vor Ort wiederholt Opfer von Straftaten. Gerade durch kontroverse politische Diskussionen entstehen mitunter Spannungen und Auseinandersetzungen, denen ein Konfliktpotenzial innewohnen kann.

Der Freistaat Sachsen hat heute einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Amts- und Mandatsträgern in den Bundesrat eingebracht.

Dazu Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Jegliche Angriffe auf politisch engagierte Menschen sind auf das Schärfste zu verurteilen. Sie setzen sich für eine gelebte Demokratie in Deutschland ein und verdienen dafür höchste Anerkennung, Respekt und Schutz. Deshalb begrüße ich die Initiative des Freistaates Sachsen und unterstütze diese. Die Anpassung des Strafgesetzbuches kann ein wichtiger Baustein sein, um für mehr Sicherheit für Amts- und Mandatsträger zu sorgen. Doch das ist nur eine Seite der Medaille. Grundsätzlich trägt die Gesellschaft – tragen wir alle – Verantwortung dafür, ehrenamtlich und hauptamtlich engagierten Amts- und Mandatsträgern den Rücken zu stärken und sie vor Anfeindungen zu schützen.“

Im Wesentlichen geht es in dem Antrag des Freistaates Sachsens darum, einen neuen Straftatbestand bei der Beeinflussung von Amts- und Mandatsträgern durch sogenanntes politisches Stalking zu schaffen. Politisch Engagierte sollen damit vor Einschüchterungsversuchen auch im privaten Bereich geschützt werden. Besonders im häuslichen Wohnbereich kann beispielsweise eine Demonstration unmittelbar vor dem Wohnhaus als eine Bedrohungssituation empfunden werden, ohne dass diese bislang strafrechtlich relevant ist. Mit der geplanten Neuregelung im Strafgesetzbuch würde genau diese Strafbarkeitslücke geschlossen werden.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Bereits im Herbst des vergangenen Jahres hat die Innenministerkonferenz den Bund einstimmig gebeten, die Einführung eines qualifizierten Nötigungstatbestandes zum Schutz von Amts- und Mandatsträgern zu prüfen. Damit soll insbesondere der Schutz von haupt- und ehrenamtlich Engagierten auf der kommunalen Ebene verbessert werden. Leider hat der Bund bis dato nichts unternommen, so dass wieder einmal die Länder gefordert sind.“

Ergänzende Informationen:

Aus kriminalpräventiven Aspekten ist es von besonderer Bedeutung, Amts- und Mandatsträgern Hilfemöglichkeiten und Handlungsoptionen aufzuzeigen. In diesem Zusammenhang hat das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt einen Flyer „Hass und Gewalt: Verhaltensempfehlungen für Amts- und Mandatsträger“ herausgegeben. Dieser ist über die Internetseite der Landespolizei Sachsen‑Anhalt abrufbar: lsaurl.de/FlyerLKA.
Diese Verhaltensempfehlungen dienen der Sensibilisierung und Erhöhung des Sicherheits- und Gefahrenbewusstseins und sollen Handlungssicherheit in verschiedenen Situationen geben. 

Des Weiteren gibt es die erste zentrale Anlaufstelle „Stark im Amt“, die Amts- und Mandatsträger auf kommunaler Ebene informiert. Die Plattform ist bundesweit im Internet präsent. Die Empfehlungen zielen insbesondere auf allgemeine Handlungsempfehlungen wie die Sicherheit im häuslichen Wohnbereich, während des Arbeitswegs und am Arbeitsplatz; Sicherheit während Veranstaltungen; dem Umgang mit Postsendungen und dem Verhalten und Umgang mit Daten im Internet ab.

 

Impressum:
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Pressesprecherin


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