Pressemitteilung: 140/2024
Magdeburg, den 20.11.2024

Verfassungsschutzgesetz

Novelle wird vom Landtag verabschiedet

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am heutigen Mittwoch die Novelle des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt verabschiedet.

Dazu Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Der Verfassungsschutz ist ein unverzichtbares Instrument zum Schutz unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Mit der Anpassung des Verfassungsschutzgesetzes werden Vorgaben der Rechtsprechung umgesetzt. Mit der Novellierung werden die Grundlagen für ein rechtssicheres Agieren des Verfassungsschutzes geschärft.“

Die Regelungsgegenstände sind insbesondere:

1. Der Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung

Es wird sichergestellt, dass nur in engsten Grenzen in hochsensible private Bereiche eingegriffen werden darf.

2. Einsatz längerfristiger Observationen, verdeckte Mitarbeiter und Vertrauenspersonen

Für den längerfristigen Einsatz von verdeckten Mitarbeitern und Vertrauenspersonen wird eine gerichtliche Vorabprüfung zur Pflicht, um einen Missbrauch und unverhältnismäßige Eingriffe zu verhindern.

3. Übermittlung personenbezogener Daten

Es wird sichergestellt, dass Daten nur weitergeleitet werden, wenn dies zwingend erforderlich und absolut notwendig ist. Hierdurch werden die Privatsphäre und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger geschützt.

4. Einführung einer unabhängigen Vorabkontrolle

Künftig werden bestimmte Maßnahmen von einem Gericht überprüft, bevor sie zum Einsatz kommen. Dies stellt sicher, dass die Verhältnismäßigkeit und die Rechtsstaatlichkeit dieser Maßnahme gewahrt bleiben.

Mit der Aktualisierung werden insbesondere Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) umgesetzt. Das höchste deutsche Gericht hatte im April 2022 eine gegen das Bayerische Verfassungsschutzgesetz erhobene Verfassungsbeschwerde zum Anlass genommen, ein Grundsatzurteil zu den Befugnissen des Verfassungsschutzes zu treffen. Weiterer Anpassungsbedarf ergibt sich aus Entscheidungen des BVerfG vom September 2022 zum Bundesverfassungsschutzgesetz sowie vom Dezember 2022 zum Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern. Das BVerfG hat mit diesen Entscheidungen grundlegende Vorgaben für die Datenerhebung und ‑übermittlung von Verfassungsschutzbehörden sowie zum Einsatz von Verdeckten Mitarbeitern und Vertrauenspersonen formuliert. Zudem fand eine Entscheidung des BVerfG zum Hessischen Verfassungsschutzgesetz vom Juli 2024 Berücksichtigung.
Mit dem überarbeiteten Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt werden sämtliche Vorgaben umfassend umgesetzt.

Die novellierten Regelungen des Gesetzes treten zum 1. Januar 2026 in Kraft.

 

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