Begrenzung der irregulären Migration
Sachsen-Anhalt hat landesweit Bezahlkarte für Asylbewerber ausgerollt
Die landesweite Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber in Sachsen-Anhalt ist nahezu abgeschlossen. Insgesamt haben die Landkreise und kreisfreien Städte rund 8.500 Bezahlkarten an die Leistungsempfänger ausgegeben. Damit ist Sachsen-Anhalt eines der ersten Bundesländer, das die Bezahlkarte flächendeckend zum Einsatz bringt.
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Mit der landesweiten Einführung der Bezahlkarte setzen wir ein klares Zeichen für mehr Steuerung und Ordnung in der Migrationspolitik. Die Karte trägt dazu bei, Fehlanreize zu vermeiden und die Verwendung von staatlichen Leistungen transparenter zu gestalten. Unser Ziel ist es, Geldflüsse ins Ausland zu unterbinden und die Unterstützung krimineller Schleuserstrukturen zu erschweren. Gleichzeitig zeigen erste Erfahrungen, dass die Bezahlkarte die Kommunen deutlich insbesondere bei der organisatorisch aufwendigen Bargeldausgabe entlastet. Ich danke allen Beteiligten sehr, sowohl für die vertrauensvolle Zusammenarbeit als auch für den intensiven Austausch, die Planung und Umsetzung. Gemeinsam konnte die Einführung im gesamten Land ohne größere Schwierigkeiten umgesetzt werden.“
Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Landkreistages, Prof. Dr. Ariane Berger: „Der Landkreistag Sachsen-Anhalt begrüßt die Einführung von Bezahlkarten für Asylbewerber. Die Bezahlkarte ist nicht nur ein wesentlicher Baustein einer geordneten Migrationssteuerung, sondern wird auch für die Landkreise und Städte einfach zu handhaben sein. Es fällt Verwaltungsaufwand weg, der bislang aufgrund von Bargeldauszahlungen oder Überweisungen die zuständigen Behörden belastet hat. Zudem werden mit Einführung des Bezahlkartensystems Pull-Faktoren reduziert, was auch zur Bewältigung der Migrationskrise beitragen kann. So ist Hilfe in Not möglich, aber Geldtransfers ins Ausland und an Schleuser und Schlepper werden verhindert.“
Landesgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Bernward Küper: „Die Bezahlkarte ist ein wichtiger und wesentlicher Schritt in Richtung verbesserter Steuerung der Leistungsgewährung und Optimierung von Prozessen. Mit der Bezahlkarte können Verwaltungsabläufe digitalisiert und auch vereinfacht werden, da zum Beispiel die Bargeldauszahlung wegfällt. Das kann im Ergebnis zu einer Entlastung in der Verwaltung führen. Dies setzt das vollständige Ausrollen und reibungsloses Funktionieren des Systems Bezahlkarte voraus.“
Die Bezahlkarte ist eine guthabenbasierte Karte mit Debitfunktion (ohne Kontobindung), die eine diskriminierungsfreie elektronische Bezahlung in Geschäften und bei Dienstleistern ermöglicht. Asylbewerbern wird ein Guthaben in Höhe ihres individuellen Leistungsanspruchs nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf die Bezahlkarte gebucht. Damit werden bisherige Geldleistungen weitestgehend ersetzt. Soweit bislang Sachleistungen gewährt wurden, bleibt es bei diesen Sachleistungen.
Die Nutzung der Karte unterliegt bestimmten Einschränkungen: Überweisungen ins Ausland oder Überziehungen sind nicht möglich. Bargeldabhebungen sind grundsätzlich auf 50 Euro je Leistungsberechtigten beschränkt. Online-Zahlungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Überweisungen und Lastschriften können nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zur Abdeckung dringend notwendiger Bedarfe freigeschaltet werden (z. B. Deutschland-Ticket oder Mobilfunkverträge).
Hintergrund:
Das Land Sachsen-Anhalt hat sich im Januar 2024 gemeinsam mit 13 weiteren Bundesländern dafür entschieden, eine Bezahlkarte mit bundeseinheitlichen Mindeststandards für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einzuführen. Im Ergebnis eines durchgeführten europaweiten Vergabeverfahrens wurde daraufhin ein Konsortium unter Federführung der Secupay AG als technischer Dienstleister für den Betrieb eines entsprechenden Bezahlkartensystems ausgewählt. Die Kosten des Vergabeverfahrens, der Einführung und des weiteren Betriebs trägt das Land. Ziel der Bezahlkarte ist es, Zuzugsanreize zu senken und so die irreguläre Migration nach Deutschland zu reduzieren. Wesentliche Elemente hierfür sind, das zur Verfügung stehende Bargeld zu reduzieren und eine Zweckentfremdung von Asylbewerberleistungen zu verhindern.
Fragen und Antworten zum Thema Bezahlkarte können online abgerufen werden: lsaurl.de/Bezahlkarte
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