Pressemitteilung: 014/2026
Magdeburg, den 19.02.2026

Brand- und Katastrophenschutz

Innenministerin übergibt Fördermittelbescheid für Feuerwehrhaus in Lindstedt

Der kommunale Brandschutz in Sachsen-Anhalt wird vom Land kontinuierlich gefördert. Auch die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Lindstedt (Altmarkkreis Salzwedel) können sich über die Förderung eines neuen Feuerwehrhauses freuen. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang hat heute den Fördermittelbescheid über 550.000 Euro an Vertreter der Feuerwehr und der Hansestadt Gardelegen übergeben.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Das neue Feuerwehrhaus wird moderne und sichere Rahmenbedingungen für unsere ehrenamtlichen Kräfte der Feuerwehr in Lindstedt und der Region schaffen. Besonders freue ich mich darüber, dass auch die Jugendfeuerwehr einen eigenen Raum erhält. Das ist eine wichtige Investition in die Zukunft unseres Brandschutzes und in das Engagement junger Menschen.“

Die Feuerwehr Lindstedt erhält ein neues Feuerwehrhaus mit zwei Stellplätzen. Im Neubau ist ein Raum für die Jugendfeuerwehr vorgesehen.

Hintergrund:

Das MI unterstützt die Kommunen bei der Verbesserung des Brandschutzes durch Fördermittel für Feuerwehrhäuser, Einsatzfahrzeuge und Löschwasserentnahmestellen sowie zweckgebundene Zuweisungen. Darüber hinaus wird kontinuierlich in den Katastrophenschutz des Landes investiert.

 Brandschutz:

2025 hatte das Land Fördermittel von rund 14,7 Millionen Euro (Einsatzfahrzeuge, Feuerwehrhäuser, Fahrerlaubnisse) und zweckgebundene Zuweisungen für den kommunalen Brandschutz in Höhe von 4,8 Millionen Euro bereitgestellt. Im Jahr 2026 stehen für Einsatzfahrzeuge, Feuerwehrhäuser, Löschwasserentnahmestellen und Fahrerlaubnisse 19,95 Millionen Euro sowie Mittel in Höhe von 5,2 Millionen Euro in Form von Zuweisungen für kommunale Maßnahmen im Brandschutz zur Verfügung.

Katastrophenschutz:

Das Ministerium für Inneres und Sport (MI) hat die Mittel für den Katastrophenschutz gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht. Standen für das Jahr 2025 noch 3,7 Millionen Euro zur Verfügung, sind für 2026 6,2 Millionen Euro vorgesehen.

Im ersten Quartal 2026 werden unter anderem neun Gerätewagen Betreuung übergeben. Im zweiten Quartal ist die Übergabe von acht Einsatzleitwagen Katastrophenschutz geplant. Im vierten Quartal werden vier Gerätewagen Tauchen und fünf Krankentransportwagen
Typ B übergeben. Hinzu kommen ein Mannschaftstransportfahrzeug, zwei All-terrain-vehicles mit Erstausrüstung (Quad) sowie ein Mehrzweckboot inklusive Zubehör und Trailer.

Sirenenförderung: Für 2026 ist eine Landesförderung von 1,5 Millionen Euro vorgesehen. Ab 2027 sind zusätzlich Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur für den weiteren Ausbau des Sirenennetzes eingeplant.

Entwicklung Förderungen Brandschutz 2026 bis 2028:

Für den Neu- und Umbau von Feuerwehrhäusern werden vom MI in diesem Jahr rund 5,3 Millionen Euro für 19 Bauvorhaben bereitgestellt. 2027 stehen für elf Bauvorhaben rund sechs Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung, für 2028 4,3 Millionen Euro für 13 Bauvorhaben.

Die Beschaffung von Einsatzfahrzeugen wird 2026 mit rund 13,7 Millionen Euro gefördert
(70 Fahrzeuge). 2027 stehen für 78 Fahrzeuge und 24 Rollcontainermodule rund 16,3 Millionen Euro zur Verfügung. 2028 soll für 54 Fahrzeuge eine Fördersumme von rund 11,1 Millionen Euro bereitgestellt werden.

Auch die Förderung von Löschwasserentnahmestellen wird bis 2028 erhöht. Im laufenden Jahr steht für 14 Entnahmestellen eine Fördersumme von 270.000 Euro zur Verfügung.

2027 werden für 15 Entnahmestellen 295.000 Euro und für 2028 773.000 Euro zur Verfügung gestellt (20 Entnahmestellen).

Hieraus ergibt sich folgende Entwicklung: Im Jahr 2026 sind nach derzeitigem Stand 19,3 Millionen Euro für 103 Projekte verplant. 2027 werden 22,6 Millionen Euro für 104 Projekte bereitgestellt. Im Jahr 2028 sind 16,2 Millionen Euro für 87 Projekte vorgesehen.

Weitere Informationen: Zur Unterstützung der Kommunen im Bereich des Brandschutzes reicht das MI 2026 einen Betrag in Höhe von 4,9 Millionen Euro aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer nach § 23 BrSchG an die Kommunen aus. Im Jahr 2025 hatte dieser noch bei 4,5 Millionen Euro gelegen. 2026 fördert das MI erneut den Erwerb von Fahrerlaubnissen für Mitglieder der kommunalen Feuerwehren mit 200.000 Euro. Zudem wird die Förderung für Kinder- und Jugendfeuerwehren fortgesetzt. Insbesondere zur Unterstützung des feuerwehrspezifischen Ausbildungsteils und der Mitgliedergewinnung sind 2026 erneut 300.000 Euro vorgesehen.

Die Gemeinden in Sachsen-Anhalt haben den Brandschutz als Pflichtaufgabe grundsätzlich eigenverantwortlich sicherzustellen. Gleichwohl unterstützt das Land die Gemeinden bei der Erfüllung von deren Pflichtaufgabe mit erheblichen Mitteln. Das MI fördert insbesondere die Feuerwehrinfrastruktur – darunter den Bau von Feuerwehrhäusern und Löschwasserentnahmestellen sowie die Beschaffung von Einsatzfahrzeugen.

Impressum:
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Verantwortlich:
Patricia Blei
Pressesprecherin


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39112 Magdeburg


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