Brand- und Katastrophenschutz
Innenministerin übergibt Tanklöschfahrzeug an die Feuerwehr Colbitz
Das Land Sachsen-Anhalt investiert kontinuierlich in den kommunalen Brandschutz. Nun erhalten die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Colbitz (Landkreis Börde) ein neues Tanklöschfahrzeug (TLF) 4000 Staffel. Sachsen-Anhalts Innenministerin Dr. Tamara Zieschang übergab das Fahrzeug heute an Vertreter der Feuerwehr und der Verbandsgemeinde Elbe-Heide. Das Land hat das Einsatzfahrzeug mit 170.000 Euro gefördert.
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Ein starker Brandschutz erfordert moderne Technik. Das neue Tanklöschfahrzeug stärkt die Einsatzfähigkeit unserer Feuerwehr nachhaltig und stellt sicher, dass die Kameradinnen und Kameraden auch weiterhin schnell, zuverlässig und wirkungsvoll helfen können. Als Land ist es uns ein zentrales Anliegen, die Feuerwehren bei dieser unverzichtbaren Aufgabe bestmöglich zu unterstützen.“
Hintergrund:
Das Ministerium für Inneres und Sport (MI) unterstützt die Kommunen bei der Verbesserung des Brandschutzes durch Fördermittel für Feuerwehrhäuser, Einsatzfahrzeuge und Löschwasserentnahmestellen sowie zweckgebundene Zuweisungen. Darüber hinaus wird kontinuierlich in den Katastrophenschutz des Landes investiert.
Brandschutz:
2025 hatte das Land Fördermittel von rund 14,7 Millionen Euro (Einsatzfahrzeuge, Feuerwehrhäuser, Fahrerlaubnisse) und zweckgebundene Zuweisungen für den kommunalen Brandschutz in Höhe von 4,8 Millionen Euro bereitgestellt. Im Jahr 2026 stehen für Einsatzfahrzeuge, Feuerwehrhäuser, Löschwasserentnahmestellen und Fahrerlaubnisse 19,95 Millionen Euro sowie Mittel in Höhe von 5,2 Millionen Euro in Form von Zuweisungen für kommunale Maßnahmen im Brandschutz zur Verfügung.
Katastrophenschutz:
Das MI hat die Mittel für den Katastrophenschutz gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht. Standen für das Jahr 2025 noch 3,7 Millionen Euro zur Verfügung, sind für 2026 6,2 Millionen Euro vorgesehen.
Im ersten Quartal 2026 werden unter anderem neun Gerätewagen Betreuung übergeben. Im zweiten Quartal ist die Übergabe von acht Einsatzleitwagen Katastrophenschutz geplant. Im vierten Quartal werden vier Gerätewagen Tauchen und fünf Krankentransportwagen
Typ B übergeben. Hinzu kommen ein Mannschaftstransportfahrzeug, zwei All-terrain-vehicles mit Erstausrüstung (Quad) sowie ein Mehrzweckboot inklusive Zubehör und Trailer.
Sirenenförderung: Für 2026 ist eine Landesförderung von 1,5 Millionen Euro vorgesehen. Ab 2027 sind zusätzlich Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur für den weiteren Ausbau des Sirenennetzes eingeplant.
Entwicklung Förderungen Brandschutz 2026 bis 2028:
Für den Neu- und Umbau von Feuerwehrhäusern werden vom MI in diesem Jahr rund 5,3 Millionen Euro für 19 Bauvorhaben bereitgestellt. 2027 stehen für elf Bauvorhaben rund sechs Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung, für 2028 4,3 Millionen Euro für 13 Bauvorhaben.
Die Beschaffung von Einsatzfahrzeugen wird 2026 mit rund 13,7 Millionen Euro gefördert
(70 Fahrzeuge). 2027 stehen für 78 Fahrzeuge und 24 Rollcontainermodule rund 16,3 Millionen Euro zur Verfügung. 2028 soll für 54 Fahrzeuge eine Fördersumme von rund 11,1 Millionen Euro bereitgestellt werden.
Auch die Förderung von Löschwasserentnahmestellen wird bis 2028 erhöht. Im laufenden Jahr steht für 14 Entnahmestellen eine Fördersumme von 270.000 Euro zur Verfügung.
2027 werden für 15 Entnahmestellen 295.000 Euro und für 2028 773.000 Euro zur Verfügung gestellt (20 Entnahmestellen).
Hieraus ergibt sich folgende Entwicklung: Im Jahr 2026 sind nach derzeitigem Stand 19,3 Millionen Euro für 103 Projekte verplant. 2027 werden 22,6 Millionen Euro für 104 Projekte bereitgestellt. Im Jahr 2028 sind 16,2 Millionen Euro für 87 Projekte vorgesehen.
Weitere Informationen:
Zur Unterstützung der Kommunen im Bereich des Brandschutzes reicht das MI 2026 einen Betrag in Höhe von 4,9 Millionen Euro aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer nach § 23 BrSchG an die Kommunen aus. Im Jahr 2025 hatte dieser noch bei 4,5 Millionen Euro gelegen. 2026 fördert das MI erneut den Erwerb von Fahrerlaubnissen für Mitglieder der kommunalen Feuerwehren mit 200.000 Euro. Zudem wird die Förderung für Kinder- und Jugendfeuerwehren fortgesetzt. Insbesondere zur Unterstützung des feuerwehrspezifischen Ausbildungsteils und der Mitgliedergewinnung sind 2026 erneut 300.000 Euro vorgesehen.
Die Gemeinden in Sachsen-Anhalt haben den Brandschutz als Pflichtaufgabe grundsätzlich eigenverantwortlich sicherzustellen. Gleichwohl unterstützt das Land die Gemeinden bei der Erfüllung von deren Pflichtaufgabe mit erheblichen Mitteln. Das MI fördert insbesondere die Feuerwehrinfrastruktur – darunter den Bau von Feuerwehrhäusern und Löschwasserentnahmestellen sowie die Beschaffung von Einsatzfahrzeugen.
Impressum:
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Verantwortlich:
Patricia Blei
Pressesprecherin
Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"
39112 Magdeburg
Telefon: 0391 567-5504/-5507/-5508/-5514/-5516
Fax: 0391 567-5520
E-Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
