Pressemitteilung: 064/1999
Magdeburg, den 22.11.1999

Ministerium der Justiz

Elektronisches Grundbuch - Staatssekretärin Mathilde Diederich stellt Sachsen-Anhalts größtes Projekt in Halle vor

Magdeburg/Halle. (MJ ) "Zeitgleich an mehreren Orten dieselben Unterlagen einsehen und wichtige Informationen abrufen zu können ohne dafür sein Büro verlassen oder längere Wartezeiten in Kauf nehmen zu müssen: Das ist Service, den die Wirtschaft längst als notwendig für ihre Kunden erkannt hat - und das ist Service, den auch die Justiz mit ihrem elektronischen Grundbuch leisten kann", so Mathilde Diederich (SPD), Staatssekretärin im Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt.

"Mit der Einrichtung des elektronischen Grundbuches im Amtsgericht Halle-Saalkreis hat das Land sein mit Abstand größtes Projekt dieser Art abgeschlossen", so Diederich. "Damit ist die Grundlage für eine zügigere Bearbeitung der Grundbuchakten, die für Investitionen in dieser Region erforderlich ist, geschaffen."

Rund 900.000 beschriebene Seiten mussten in den vergangenen Monaten in Halle erfasst werden, bevor das elektronische Grundbuch "ans Netz" gehen konnte. Denn wie überall im Land mussten Grundbücher, die bislang auf Papier festgehalten worden waren, computergerecht aufgearbeitet werden. Dies geschah überwiegend mit Hilfe von sogenannten Scannern, die - einem Fotokopiergerät vergleichbar - ein Abbild aller erfassten Grundbuchseiten im Computer ablegen. Anschließend können die Grundbuchinhalte über einen Bildschirm angesehen und bearbeitet werden.

Im Amtsgericht Halle-Saalkreis arbeiten seit der Einrichtung des elektronischen Grundbuchs 28 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz an einem entsprechenden Bildschirm. Sie verwalten rund 76.000 Grundbücher.

Aber auch außerhalb des Grundbuchamtes kann ein Zugriff auf die Grundbuchdaten erfolgen. Ausgerüstet mit einem entsprechenden EDV-System, bedeutet das elektronische Grundbuch insbesondere für Notare, Kreditinstitute, Behörden und andere Stellen, die im Rahmen ihrer Aufgaben häufiger Grundbücher einsehen müssen, eine erhebliche Arbeitserleichterung. Sie können über die in ihren eigenen Geschäftsräumen installierten Bildschirme online Grundbuchinhalte einsehen oder Grundbuchausdrucke fertigen, ohne die Justiz aufzusuchen zu müssen.

Rund 50 Nutzer haben sich landesweit bereits mit dem elektronischen Grundbuch vernetzen lassen. Das Ministerium der Justiz hat 1996 damit begonnen, in den Grundbuchämtern des Landes Sachsen-Anhalt das elektronische Grundbuch einzuführen. Damit nutzt Sachsen-Anhalt als eines der ersten Bundesländer die vielfältigen Möglichkeiten, die die EDV-Technik inzwischen auch der Justiz bietet. Die gesetzliche Grundlage, das Grundbuch als elektronische Datei zu führen, ist 1994 bundesweit geschaffen worden.

Rund 13 Millionen Grundbuchseiten verwaltet die Justiz des Landes Sachsen-Anhalt. Ende diesen Jahres wird etwa die Hälfte des Bestandes computergerecht erfasst und auf die elektronische Form umgestellt sein. "Durch den technischen Zugriff auf das Grundbuch werden Verfahren beschleunigt und vereinfacht", so Mathilde Diederich. Die Staatssekretärin wird das elektronische Grundbuch im Amtsgericht Halle-Saalkreis am 23. November 1999 vorstellen.

Vertreterinnen und Vertreter der Medien sind herzlich eingeladen zu der Vorführung

am Dienstag, 23. November 1999, um 10.00 Uhr im Justizzentrum, Thüringer Straße 16, Saal X 02.

Zu Ihrer Information: Die Grundbücher werden von den Amtsgerichten geführt (Grundbuchämter). Die Grundbuchämter des Landes Sachsen-Anhalt verwalten zurzeit etwa 1,1 Millionen Grundbücher, in die jährlich rund 600.000 Eintragungen vorgenommen werden. Die Grundbücher in Sachsen-Anhalt werden etwa 700.000 mal im Jahr eingesehen und rund 300.000 Grundbuchabschriften werden von der Justiz erteilt.

Bis zu der gesetzlichen Änderung 1994 war aufgrund der Grundbuchordnung von 1897 ausdrücklich vorgesehen, dass das Grundbuch auf Papier zu führen ist. Inhalte des "Papiergrundbuches" sind jedoch nur an einer Stelle verfügbar - dort, wo das Grundbuch auch tatsächlich geführt wird. Dadurch kann nur das jeweils zuständige Grundbuchamt Auskünfte geben. Einsicht in das Grundbuch ist nur durch Vorlage des Originals in der jeweiligen Amtsstelle möglich, eine Abschrift des Grundbuchs kann nur manuell erfolgen. Für dieses Einsichts- und Auskunftsverfahren ist ein erheblicher Personalaufwand erforderlich, der vergleichsweise lange Bearbeitungszeiten zur Folge hat.

Bei der Vorführung des elektronischen Grundbuchamtes im Amtsgericht Halle-Saalkreis werden Experten des Ministeriums der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt die herkömmliche Arbeitsweise mit dem "Papiergrundbuch" und die neuen Möglichkeiten mit dem elektronischen Grundbuch erläutern. Dabei wird es Gelegenheit geben, Film- und Fotoaufnahmen zu fertigen.

Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an: Marion van der Kraats, Telefon: 0391 567-4134

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