Jugendanstalt Raßnitz
Spatenstich erfolgt durch Justizministerin Karin Schubert
Magdeburg/ Raßnitz. (MJ) Das derzeit größte Bauvorhaben des Landes Sachsen-Anhalt, der Neubau der Jugendanstalt (JA) Raßnitz, wird umgesetzt. Am Mittwoch, 29. März 2000, erfolgt nach Brauch des Bauhandwerks der erste Spatenstich durch die Justizministerin des Landes, Karin Schubert (SPD) und den Staatssekretär des Ministeriums der Finanzen, Dr. Karl-Peter Schackmann-Fallis.
"In nur 27 Monaten wird auf diesem Gelände eine Haftanstalt für Jugendliche entstehen. Damit kommt Sachsen-Anhalt dem gesetzlichen Auftrag, straffällig gewordene Jugendliche in der Haft durch Erziehung an ein verantwortungsvolles und straffreies Leben heranzuführen, einen bedeutenden Schritt näher", so Ministerin Schubert.
Mit dem Neubau der JA Raßnitz im Kreis Merseburg/Querfurt werden 400 neue Haftplätze und rund 230 neue Arbeitsplätze in Sachsen-Anhalt geschaffen. Die Kosten für den Bau betragen rund 140 Millionen Mark. Darin enthalten sind die Kosten für eine der modernsten Sicherungsanlagen, die es zurzeit in Europa gibt. "Denn bei allen Bemühungen um eine erfolgreiche Eingliederung der Jugendlichen in die Gesellschaft, dürfen wir nicht vergessen, dass wir auch die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen haben", erklärt Karin Schubert.
Die europaweiten Ausschreibungen für den Bau der JA sind weitgehend abgeschlossen. Mit der Errichtung der 5,50 Meter hohen und 1.600 Meter langen Außenmauer beginnt nach dem Spatenstich die Umsetzung des Projekts. Im dritten Quartal 2002 wird die JA fertig gestellt sein und von den jugendlichen Straftätern bezogen werden. über den Fortgang des Baus wird das Ministerium der Justiz insbesondere die Bürger der Gemeinde Raßnitz ständig informieren.
Der Neubau der Jugendanstalt Raßnitz ist aus zweierlei Gründen zwingend notwendig: Das Land Sachsen-Anhalt benötigt insgesamt rund 2800 Haftplätze, verfügt zurzeit aber nur über 2174 Haftplätze. Ferner ist die derzeitige Jugendanstalt Halle aufgrund ihrer baulichen Strukturen für den Jugendvollzug nicht geeignet. Weder gibt es genügend Räumlichkeiten für ein differenziertes Ausbildungs- und Arbeitsangebot, noch ein angemessenes Sport- und Freizeitangebot. Insbesondere widerspricht die derzeitige Unterbringung der jugendlichen Straftäter dem Erziehungsgedanken des Jugendgerichtsgesetzes: Zurzeit ist die Justiz gezwungen bis zu vier Jugendliche gemeinsam in einem Haftraum unterzubringen.
"Insbesondere mit jugendlichen Straftätern muss man jedoch arbeiten, um die Entwicklung eines Unrechtsbewusstseins und damit ein Umdenken erreichen zu können. Dies ist nur möglich, wenn auch die äußeren Rahmenbedingungen einer Haftanstalt entsprechende Möglichkeiten bieten und nicht durch eine begrenzte Unterbringungskapazität zusätzlich Spannungen und Aggressionen erzeugt werden", so Karin Schubert. Einfaches "Wegsperren" sei weder vom Gesetz vorgesehen, noch helfe es der Gesellschaft. "Die Jugend ist unsere Zukunft. Das gilt auch für die jungen Menschen, die schwere Schuld auf sich geladen haben und für die es keine andere Sanktion als eine Jugendstrafe gibt. Sie bleiben Mitglied dieser Gesellschaft und werden in diese als junger Erwachsener nach Verbüßen ihrer Strafe zurückkommen.
Umso wichtiger ist es, sie für das Leben außerhalb der Gefängnismauer zu befähigen. Denn nur wer eine Lebensperspektive sieht, wird nicht in das alte kriminelle Verhaltensmuster zurückfallen", ist die Ministerin überzeugt. Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Jugendanstalt ist darum der Komplex für Schulungs-, Ausbildungs- und Werkstattbereiche. Die Jugendlichen erhalten dort die Möglichkeit, einen qualifizierten Schulabschluss zu erlangen. Nach Abschluss eines Berufsvorbereitungsjahres können sie den Beruf eines Malers, Lackierers, Maurers, Tischlers, Gas- und Wasserinstallateurs oder eines Garten- und Landschaftsgestalters erlernen. Ferner ist in dem Neubau Platz für fünf externe Betriebe vorgesehen, die in der Haft unterschiedliche Arbeitsmöglichkeiten bieten.
Die Unterbringung der Gefangenen in der neuen Jugendanstalt Raßnitz wird vorwiegend in Einzelhafträumen, die zu Wohngruppen zusammengefasst werden, erfolgen. Diese Art der Unterbringung ermöglicht den Gefangenen Rückzugsmöglichkeiten einerseits und begünstigt andererseits ein behandlungsfreundliches Klima: In den Wohngruppen müssen die Jugendlichen lernen, sich anzupassen und Rücksicht zu üben, ohne jedoch ihre Privatspäre gänzlich aufgeben zu müssen. Die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sind herzlich eingeladen zum Spatenstich durch Justizministerin Karin Schubert und den Staatssekretär des Ministeriums der Finanzen, Dr. Karl-Peter Schackmann-Fallis
am Mittwoch, 29. März 2000, um 14 Uhr
auf dem Gelände des Neubaus der Jugendanstalt Raßnitz.
Zu Ihrer Information: Das Gelände des Neubaus der Jugendanstalt Raßnitz ist wie folgt zu finden:
a) von Halle auf der B 6 Richtung Leipzig bis Ortsmitte Gröbers, Ortsmitte Gröbers Abfahrt Merseburg, Vorfahrtsstraße folgen, nach ca. 3 km liegt linker Hand das Anstaltsgebäude Raßnitz
b) von Merseburg auf der B 181 Richtung Schkeuditz, Abfahrt Richtung Burg Liebenau nach Ortsausgang Abfahrt rechts in Richtung Raßnitz, erste Kreuzung am Ortseingang Raßnitz links in Richtung Gröbers, nach ca 800 m liegt rechter Hand das Anstaltsgelände
c) von Halle auf der BAB A 14 in Richtung Leipzig, Abfahrt Gröbers in Richtung Merseburg, Ortsmitte Gröbers, weiter wie unter a) beschrieben
Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an: Marion van der Kraats, Telefon: 0391 567-4134
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