Justizminister Becker verteidigt Entwurf für Zweites Investitionserleichterungsgesetz - Wirtschaft ankurbeln
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 7/03 Magdeburg, den 13. März 2003 Justizminister Becker verteidigt Entwurf für Zweites Investitionserleichterungsgesetz - Wirtschaft ankurbeln Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizminister Curt Becker hat den Entwurf der Landesregierung für ein Zweites Investitionserleichterungsgesetz gegen die Kritik von Opposition und Gewerkschaften verteidigt. "Die Verbesserung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen in unserem Lande, die Förderung von Investitionen ist zunächst einmal auch eine Frage des Klimas im Land und der Stimmung in der Wirtschaft", sagte der Minister am Donnerstag bei der Einbringung des Gesetzesentwurfes in den Landtag. Dass sich die Landesregierung daran mache, in Gesetzen Hemmnisse für die wirtschaftliche Entwicklung zu suchen und diese zu beseitigen, trage ganz entschieden zur Verbesserung des Klimas bei. "Es nützt nichts, die schlechte Stimmung in unserem Land zu beklagen ¿ wir müssen etwas tun", unterstrich er. Der Justizminister verwies darauf, dass die Auswirkungen des Ersten Investiti-onserleichterungsgesetzes positiv seien. Als Beispiele nannte er die Ansiedlungsoffensive der Landesregierung, die Tätigkeit des Investitionsbeauftragten sowie die Beschleunigung der Bearbeitungsabläufe des Landesförderinstituts. "All das hat zu einer höheren Nachfrage von Investitionszuschüssen geführt", betonte der Minister. Unter Hinweis auf Aussagen der SPD-geführten Bundesregierung sagte der Minister in Richtung der SPD-Opposition im Land: "Der Wirtschaftsstandort Deutschland darf nicht schlecht geredet werden." Es sei unverantwortlich zu behaupten, auch dieser Gesetzesentwurf würde die Wirtschaftskraft in Sachsen-Anhalt nicht steigern." Im übrigen sei der Gesetzesentwurf von den Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden durchaus positiv aufgenommen worden. Als Beispiele für änderungen nannte der Minister unter anderem: änderung in der Gemeindeordnung: Gemeinden sollen sich künftig nur noch dann wirtschaftlich betätigen dürfen, wenn diese Arbeiten nicht gleich gut und ebenso wirtschaftlich von privaten Anbietern verrichtet werden können. änderung der Bauordnung: Investitionen sollen im innerstädtischen Bereich erleichtert werden. Angedacht ist, dass Bauherren in bestimmten Fällen künftig keine Stellplätze mehr schaffen oder die dafür festgesetzte Ablösesumme zahlen müssen. Außerdem sollen Gemeinden ermächtigt werden, örtliche Vorschriften für das Stellplatzrecht zu erlassen. Das Bildungsfreistellungsgesetz und die dazugehörige Verordnung sollen mit Blick auf einen stärkeren Bezug zur beruflichen Tätigkeit geändert werden. änderung des Denkmalschutzgesetz es: Kulturstiftungen des Landes sollen die Möglichkeit erhalten, auf Antrag den Status einer unteren Denkmalschutzbehörde für diejenigen Kulturdenkmale zu erlangen, die sie verwalten. Außerdem sollen Investoren künftig nur noch in einem zumutbaren Umfang die Kosten für Grabungen und Dokumentationen tragen, die von den unteren Denkmalschutzbehörden angeordnet wurden. Das Belegungsbindungsgesetz soll aufgehoben werden. änderung des Abfallgesetz es: Ziel sind vereinfachte Planungen der Abfallwirtschaft. So soll die obere Abfallbehörde künftig für die Erstellung von Abfallwirtschaftsplänen bei besonders überwachungsbedürftigen sowie bei nicht besonders überwachungsbedürftigen Abfällen zuständig sein. Bislang gab es dafür keine einheitliche Zuständigkeit. Außerdem sollen ein regional uneingeschränkter Wettbewerb gewährleistet und Marktchancen öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger verbessert werden. So soll das Verbot von Abfallimporten aufgehoben werden. Des Weiteren ist geplant, dass öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger eine Abfallentsorgung auch außerhalb des Landes vornehmen können. änderungen des Landesplanungsgesetz es: Unter anderem sollen änderungen zu Raumordnungsplänen künftig in einem vereinfachten Verfahren möglich sein, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. änderungen des Wassergesetz es: Künftig sollen auch Private die hoheitliche Aufgabe zur Ausgestaltung der Trinkwasserversorgung betreiben dürfen. Zu Ihrer Information: Der Redetext des Ministers liegt im Landtag aus und kann auf Wunsch beim Ministerium der Justiz angefordert werden. Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an: Susanne Hofmeister, Telefon: (0391) 567 - 6235 Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstrasse 40-42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de
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