Mit gemeinnützigem "Schwitzen" konnten 252 Jahre Haft vermieden werden
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 026/06 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 026/06 Magdeburg, den 15. März 2006 Mit gemeinnützigem "Schwitzen" konnten 252 Jahre Haft vermieden werden Magdeburg (MJ). Insgesamt 2462 Verurteilte konnten im Jahr 2005 die über sie verhängte Ersatzfreiheitsstrafe durch die Verrichtung gemeinnütziger Arbeit abwenden. Darüber informierte heue Justizminister Curt Becker. Auf diesem Weg konnten 91.961 Hafttage bzw. rund 252 Jahre Haft vermieden werden. ¿Das bedeutet, dass wir rund 6,9 Millionen Euro sparen konnten, die nicht für den Vollzug von Freiheitsstrafe aufgewendet werden mussten¿, so Becker. ¿Das gemeinnützige Schwitzen in dieser Form ist eine Alternative für Ersatzfreiheitsstrafen¿, sagte der Minister. Dadurch werden Haushaltmittel eingespart und der Belegungsdruck in den Haftanstalten verringert. Auch könne diese Form der Sanktionsalternative eine erzieherische Wirkung auf Verurteilte haben. Zur Information: Ersatzfreiheitsstrafe muss verbüßt werden, wenn ein Verurteilter die gegen ihn verhängte Geldstrafe nicht bezahlen kann. Die Dauer der Freiheitsstrafe bemisst sich nach der Höhe der Geldstrafe. Seit 1993 gibt es in Sachsen-Anhalt eine geltende Rechtsverordnung, die es den Vollstreckungsbehörden ermöglicht, die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit abzuwenden. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an: Sandra Littmann, Tel. 0391-567 6235 Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de
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