Konzeptentwurf zur Justizstrukturreform vorgelegt
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 074/06 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 074/06 Magdeburg, den 18. Oktober 2006 Konzeptentwurf zur Justizstrukturreform vorgelegt Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerium hat den ersten Pflock eingeschlagen, um leistungsstarke und zukunftsfähige Justizstrukturen zu erhalten. ¿Es wird Einschnitte in das Netz aus Gerichten geben. Dies ist unvermeidlich¿, so Justizministerin Prof. Angela Kolb. ¿Aber es wird eine Reform mit Augenmaß, die den Faktor Bürgernähe im Blick hat.¿ Der von ihr eingesetzte Lenkungsausschuss diskutierte am heutigen Mittwoch die Schließung von landesweit neun Gerichtsstandorten. Diese Pläne wurden zur Anhörung freigegeben; parallel werden weitere Daten ausgewertet. Bis Jahresende werden dann ein Gesamtkonzept und ein dazugehöriger Zeitplan vorliegen. Der Auftrag, die Justizlandschaft neu zu ordnen, war im Koalitionsvertrag von CDU und SPD festgeschrieben worden. Der Handlungsdruck ergibt sich aus den immer weiter sinkenden Bevölkerungszahlen und zum Teil extrem zurückgehenden Eingangszahlen bei den Gerichten. Weitere Einbrüche sind zu erwarten. ¿Wir brauchen leistungsfähige Gerichtsstandorte, an denen eine ausreichende Spezialisierung möglich ist¿, betonte Kolb. ¿Zu der Strukturreform gibt es keine Alternative.¿ Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Holger Stahlknecht sprach von einer ¿maßgeschneiderten Reform, die die Justiz in Sachsen-Anhalt fit für die Zukunft macht¿. ¿Die Reform der Justiz führt zu einer Straffung und Bündelung von Aufgaben und Standorten, ohne dass die wichtige Bürgernähe verloren geht. Die Menschen vor Ort erhalten die erforderliche Rechtssicherheit.¿ Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Ronald Brachmann, zeigte sich zufrieden, dass der Auftrag der Koalitionsvereinbarung durch die Landesregierung zügig abgearbeitet worden ist. ¿Die vom Justizministerium zur Strukturreform unterbreiteten Vorhaben sind ausgewogen und eine gute Grundlage für die nunmehr vom Parlament zu beschließenden Gesetzesänderungen, um für Sachsen-Anhalt eine zukunftsfähige Gerichtsstruktur zu schaffen¿, sagte Brachmann. Der zur Anhörung freigegebene Konzeptentwurf schlägt konkret vor, die beiden kleinsten Amtsgerichte des Landes ¿ Osterburg und Hettstedt ¿ zu schließen. Zudem sollen drei von derzeit fünf Amtsgerichts-Außenstellen aufgelöst werden (Querfurt, Genthin und Wanzleben). Veränderungen stehen auch bei den Staatsanwaltschaften an. Die Außenstellen Halberstadt der Staatsanwaltschaft Magdeburg und die Außenstelle Naumburg der Staatsanwaltschaft Halle haben bis 2011 bzw. 2014 Bestand ¿ dann laufen die Mietverträge für die genutzten Immobilien aus. Sollten die Fallzahlen in dieser Zeit weiter sinken, schließen die Außenstellen mit Auslaufen der Mietverträge. Steigen die Eingangszahlen, wird der Weiterbestand erneut geprüft. Im Bereich der Fachgerichtsbarkeiten sollen zwei Arbeitsgerichts-Standorte (Halberstadt und Naumburg) aufgegeben werden. Außerdem sollen das Verwaltungsgericht Dessau und das Sozialgericht Stendal geschlossen werden. Für Bürger würden die Wege zum Sozial- oder Arbeitsgericht damit nicht zwingend weiter. Die Einrichtung von Gerichts- und Verhandlungstagen an den betroffenen Standorten sei geplant, so Kolb. Sachsen-Anhalts Justizministerium hatte in den vergangenen Monaten den Bestand von sehr kleinen Standorten geprüft. So ist im Bundesschnitt in Flächenländern ein Amtsgericht für 117.660 Menschen zuständig, in Sachsen-Anhalt für im Schnitt 91.471. Im Bereich Osterburg leben heute aber nur noch 31.201 Menschen. Der durchschnittliche Geschäftsanfall im Land liegt bei gut 3.100 Eingängen pro Amtsgericht ¿ in Osterburg sind es 845. ¿Bürgerfreundliche Justiz heißt für mich, im Land Gerichte vorzuhalten, die durch ausreichende personelle Ausstattung so spezialisiert sind, dass Entscheidungen schnell getroffen werden können und dass diese dann von dauerhaftem Bestand sind¿, so die Ministerin. Zu kleine Standorte seien nicht zukunftsfähig. Die Reform ermögliche, Personal effektiver einzusetzen und damit zum Beispiel die Sozialgerichtsbarkeit zu stärken. Außerdem könnten Mietkosten reduziert werden. Die zentralen Justizstandorte würden gestärkt. ¿Dessau und Stendal bleiben auch künftig zentrale Justizstandorte¿, betonte Kolb Sie müssten zwar jeweils ein Fachgericht abgeben. Zugleich würden sie aber an anderer Stelle aufgewertet. So ist in Stendal das zentrale Handelsregister des Landes angesiedelt worden, wodurch zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen wurden. Das Osterburger Amtsgericht soll ins Amtsgericht Stendal integriert werden. In Dessau bleiben Landgericht und Staatsanwaltschaft vor Ort, deren Bestand zunächst ebenfalls geprüft worden war. Zusätzlich wurde verabredet, das Dessauer Landgericht zu stärken, indem ihm Spezialzuständigkeiten zugeordnet werden. Auch das Sozialgericht soll Bestand haben. Die Rechtspolitiker der Koalitionsfraktionen waren frühzeitig in die Vorbereitung der konkreten Entscheidungen eingebunden. ¿Der Justizbereich ist ein Beispiel dafür, wie gut die Große Koalition in unserem Land funktionieren kann¿, so die Ministerin. Holger Stahlknecht lobte die ¿gute und sachliche Atmosphäre¿ bei den Verhandlungen zur Justizreform zwischen den Koalitionspartnern und mit dem Justizministerium. Jeder Verhandlungspartner habe eigene Vorstellungen in die Reform mit einfließen lassen können. ¿Mindestens in diesem Teilbereich ist bewiesen, dass die Große Koalition in Sachsen-Anhalt sehr gut funktioniert¿, betonte auch Holger Stahlknecht. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de
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