Anforderungen für U-Haft in Blick nehmen
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 079/06 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 079/06 Magdeburg, den 13. November 2006 Anforderungen für U-Haft in Blick nehmen Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb hat eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg zur Aufhebung von Untersuchungshaft zum Anlass genommen, die Präsidenten der Landgerichte zu bitten, die Gerichtsorganisation zu überprüfen. ¿Wir stehen gemeinsam in der Pflicht, dass Verfahren entsprechend dem Beschleunigungsgebot in Haftsachen zügig verhandelt und Urteile schnell abgesetzt werden können. Hierfür müssen wir gemeinsam alles Erforderliche tun.¿ Das sei wichtig, um Angeklagte gerade dann, wenn sie schwerer Verbrechen wie z.B. versuchten Mordes oder Sexualstraftaten verdächtig sind, auch über längere Zeit in U-Haft behalten zu können. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die zu Recht hohe Anforderungen an die Aufrechterhaltung von U-Haft knüpfe, zwinge dazu. ¿Es geht nicht um eine Schelte des Bundesverfassungsgerichts, sondern um die Frage, wie man den hohen Anforderungen in der Praxis gerecht wird, ohne den konkreten Einzelfall aus dem Blick zu verlieren¿, so die Ministerin. ¿Müssen Angeklagte aus der U-Haft entlassen werden, obwohl sie - wenn auch noch nicht rechtskräftig - zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt sind, führt das zu einem Vertrauensverlust für die Justiz in der Öffentlichkeit und es löst Ängste in der Bevölkerung aus.¿ Das Oberlandesgericht Naumburg hatte einen Mann aus der U-Haft entlassen, der im Dezember 2005 vom Landgericht Halle wegen versuchten Mordes und Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt worden war. Das Landgerichts-Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig, weil Revision beim BGH eingelegt wurde. Kolb kündigt an, in diesem Einzelfall zu überprüfen, warum das Verfahren so lange gedauert hatte. Hintergrund: Sachsen-Anhalts Gerichte haben auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit organisatorischen Maßnahmen reagiert. So wurden an den Landgerichten zum Teil Hilfsstrafkammern eingerichtet. Die Schlussfolgerungen, die aus dem Verfassungsgerichts-Urteil zu ziehen sind, waren auch Thema einer Dienstbesprechung mit den Präsidenten der Landgerichte im August gewesen. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de
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