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Magdeburg, den 27.12.2006

Zehn Jahre Hilfe für Zeugen

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 093/06 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 093/06 Magdeburg, den 27. Dezember 2006 Zehn Jahre Hilfe für Zeugen Magdeburg (MJ) . Mehr als 3000 Zeugen in Strafverfahren haben in den vergangenen zehn Jahren in Magdeburg die Zeugenbetreuung des Sozialen Dienstes der Justiz genutzt. Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela Kolb betonte zum Jubiläum den besonderen Wert dieses Angebots: ¿Opfer von Straftaten haben zum Teil mit erheblichen körperlichen und seelischen Folgen zu kämpfen. Wenn sie Angst davor haben, im Prozess als Zeugen auszusagen, brauchen sie Hilfe und Unterstützung. Die Zeugenbetreuung hat sich als Antwort darauf bewährt. Sie leistet einen Beitrag zum professionellen Opferschutz.¿ Sozialpädagogische Begleitung wird beim Landgericht und beim Amtsgericht Magdeburg seit Dezember 1996 offeriert. Zeugenbetreuerinnen stehen als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung und helfen so, Ängste abzubauen. In speziellen Zeugenschutzzimmern können sich Zeuginnen und Zeugen in einer geschützten und entspannten Atmosphäre auf ihre Aussage und das Zusammentreffen mit dem Täter im Gerichtssaal vorbereiten. Für Kinder, die aussagen müssen, steht im Zeugenschutzzimmer eine Spielecke zur Verfügung. Unter dem Dach des Sozialen Dienstes der Justiz betreuen Sozialarbeiterinnen vor allem Menschen die Opfer von Sexualstraftaten, von Körperverletzungen, Raub oder Erpressung geworden sind. Geholfen wird auch Personen, deren Freunde oder Angehörige durch eine Straftat ihr Leben verloren haben. Das Angebot der Zeugenbetreuung umfasst die Vorbereitung der Gerichtsverhandlung z. B. durch die Besichtigung des Gerichtssaals, durch Informationen über den Ablauf einer Gerichtsverhandlung oder durch Informationen über die Rechte und Pflichten als Zeuge. Außerdem bieten die Mitarbeiterinnen Unterstützung vor, während und nach der Gerichtsverhandlung an, indem sie die Betroffenen z. B. auf Wunsch in den Gerichtssaal begleiten oder auf weiterführende Hilfsmöglichkeiten hinweisen. Kolb begrüßte in diesem Zusammenhang die Stärkung der Opferrechte im Rahmen des Zweiten Justizmodernisierungsgesetzes, denen der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor Weihnachten zugestimmt hat. ¿Wiedergutmachung hat Vorrang vor der Vollstreckung von Geldstrafen, das ist ein richtiger Weg¿, so die Ministerin. Außerdem wird das so genannte Adhäsionsverfahren auch im Jugendstrafrecht zugelassen. In der Folge können Schadenersatzansprüche schneller geltend gemacht werden. Zudem ist bei besonders schweren Straftaten künftig auch im Jugendstrafrecht die Nebenklage zugelassen. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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