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Magdeburg, den 29.01.2008

Zertifikate für Sachsen-Anhalts erste "Schülerrichter"

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 006/08 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 006/08 Magdeburg, den 28. Januar 2008 Zertifikate für Sachsen-Anhalts erste "Schülerrichter" Halberstadt (MJ). Sachsen-Anhalts Justiz baut in Halberstadt im Rahmen eines auf drei Jahre angelegten Modellprojekts erste ¿Schülergremien¿ auf. Vierzehn Jugendliche werden in der ersten Phase mitarbeiten. Sie haben ihre Ausbildung jetzt nahezu abgeschlossen. ¿Schülergremien leisten einen Beitrag im Kampf gegen Jugendkriminalität¿, so die Ministerin, die den Jugendlichen gestern Zertifikate übergab. Vorbild für diese kriminalpädagogischen Gremien sind ¿Schülerrichter¿ und ¿Kriminalpolitische Schülerprojekte¿ anderer Bundesländer. In Schülergremien reden geschulte Jugendliche ¿ eingebunden in das strafrechtliche Ermittlungsverfahren - mit jungen Beschuldigten über deren Taten und legen eine Sanktion fest ¿ wie zum Beispiel die schriftliche Auseinandersetzung mit dem Geschehenen oder die Teilnahme am Verkehrsunterricht. Jugendliche der Sekundarschule ¿Am Gröpertor¿ und des Gymnasiums ¿Martineum¿ haben sich im vergangenen halben Jahr umfassend auf ihre ehrenamtliche Aufgabe vorbereitet. Die14- bis 18-jährigen Schüler absolvierten eine vom Anti-Gewalt-Zentrum Harz e.V. (AGZ) geleitete 50-stündige Ausbildung. Schwerpunkte waren u.a. Kommunikation und Wahrnehmung, Gruppendynamik und Gruppenprozesse, Gesprächsführung und Rollenspiele, sagte AGZ-Vereinsvorsitzende Evelyn Zinke. Auch die Arbeit der Polizei und Staatsanwaltschaft, insbesondere im Rahmen dieses Projektes, wurde den zukünftigen Gremiumsmitgliedern anschaulich vermittelt. Die Schülergremien sind im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren angesiedelt. Hier eröffnet das Gesetz die Möglichkeit,  dass in bestimmten Fällen ein Verfahren ohne Anklage und Gerichtsentscheidung beendet werden kann. Für jugendliche Straftäter kommt dabei die Verhängung anderer erzieherischer Maßnahmen in Betracht. Künftig prüfen Polizei und Staatsanwaltschaft, welche Fälle für ein Verfahren vor dem Schülergremium geeignet sind. Der in Betracht kommende Deliktskatalog umfasst zum Beispiel Ladendiebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Sachbeschädigung. Sind der Beschuldigte und seine Erziehungsberechtigten einverstanden, führt das Schülergremium in Anwesenheit eines Sozialpädagogen mit dem Beschuldigten ein Gespräch und legt eine Sanktion/Wiedergutmachung für die Tat fest. Jugendlichen sei die Meinung Gleichaltriger oft besonders wichtig, so die Ministerin in Halberstadt. Die Reaktion von Altersgenossen führe darum zu einer intensiveren Auseinandersetzung mit der Tat. Zugleich machten die Schüler, die in den Gremien mitarbeiten, wertvolle Erfahrungen. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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