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Magdeburg, den 15.04.2009

JVA Burg für Gefangene ab drei Jahren Haftdauer

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 027/09 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 027/09 Magdeburg, den 16. April 2009 JVA Burg für Gefangene ab drei Jahren Haftdauer Burg (MJ). In der neuen Justizvollzugsanstalt (JVA) Burg werden Gefangene untergebracht, die zu Freiheitsstrafen von mehr als drei Jahren verurteilt worden sind. ¿Damit wird die Justizvollzugsanstalt Burg von Beginn an voll ausgelastet sein¿, sagte Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela Kolb am Donnerstag in Magdeburg. ¿Wir werden in Burg rund 600 Gefangene aufnehmen und damit die anderen Gefängnisse in Sachsen-Anhalt entlasten können.¿ Als Grundlage für die Belegung der JVA Burg dient der Vollstreckungsplan, der die Zuständigkeiten der einzelnen Gefängnisse in Sachsen-Anhalt bestimmt. ¿Nach dem neuen Vollstreckungsplan hat die Zahl der Gefangenen, die zu längeren Freiheitsstrafen verurteilt wurden, deutlich zugenommen¿, sagte Kolb. Die Gesamtzahl der Gefangenen nahm im Vergleich zum Vorjahr ab. Allerdings verringerte sich die Zahl der erwachsenen Strafgefangenen kaum. ¿Wir haben vor allem weniger Jugendstrafgefangene und Untersuchungshäftlinge in unseren Gefängnissen sitzen¿, sagte Kolb. Die konstant hohe Zahl der erwachsenen Strafgefangenen führte dazu, dass nun im Vollstreckungsplan festgelegt wurde, dass die JVA Burg für Häftlinge ab einer Freiheitsstrafe von drei Jahren zuständig sein wird. Ursprünglich hatte der Entwurf des Vollstreckungsplans vorgesehen, dass Gefangene ab einer Haftdauer von zwei Jahren in der JVA Burg inhaftiert sein werden. ¿Hätten wir den Vollstreckungsplan nicht den aktuellen Entwicklungen angepasst, wäre die JVA Burg um etwa 150 Gefangene überbelegt¿, sagte Kolb. ¿Und um Überbelegungen in unseren Gefängnissen zu vermeiden, haben wir die neue JVA Burg gebaut.¿ Die Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalten richtet sich in allen Bundesländern nach dem jeweiligen Vollstreckungsplan. Dieser legt nach Kriterien wie der Herkunft aus den Amtsgerichtsbezirken und der Haftdauer fest, welches Gefängnis für den Vollzug der Freiheitsstrafe zuständig ist. Damit wird zugleich auch bestimmt, welcher Richter die Entscheidungen in Vollzugsangelegenheiten trifft. Der Neubau der JVA Burg ist auf einem rund 220.000 Quadratmeter großen Areal an der Autobahn 2 Berlin-Hannover entstanden. Sie wird neben Hafthäusern für den Standard- und den Wohngruppenvollzug auch über weiträumige Sportanlagen, Werkbereiche und ein hochmodernes Sicherheitssystem verfügen. Die JVA Burg wird männliche erwachsene Gefangene mit einer langen ¿ auch lebenslangen ¿ Freiheitsstrafe, Gefangene mit einem hohen Gefährdungspotential und Häftlinge aus Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen aufnehmen, die zu Sicherungsverwahrung verurteilt wurden. Untersuchungshaft und offener Vollzug sind dagegen nicht vorgesehen. Bei einem Tag der offenen Tür kann das neue Gefängnis am 9. Mai besichtigt werden. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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