Gewaltdarstellungen in Computerspielen: Kolb fordert neue Freigabe-Kriterien für Spiele
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 053/09 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 053/09 Magdeburg, den 25. Juni 2009 Gewaltdarstellungen in Computerspielen: Kolb fordert neue Freigabe-Kriterien für Spiele Dresden (MJ). Kinder und Jugendliche sollen nach Ansicht von Justizministerin Professor Angela Kolb besser vor Gewaltdarstellungen in Computerspielen geschützt werden. ¿Wir sollten darüber nachdenken, ob wir andere Kriterien benötigen, wenn wir Computerspiele für den Verkauf an Kinder und Jugendliche zulassen¿, sagte Kolb am Donnerstag auf der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Dresden. ¿Ich plädiere dafür, auch das Sucht- und Abhängigkeitspotenzial zu berücksichtigen, wenn Computerspiele darauf hin untersucht werden, von welchem Alter an sie gekauft werden können.¿ Computerspiele dürfen Kindern und Jugendlichen nur zugänglich gemacht werden, wenn die Programme durch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) freigegeben und mit einer Alterskennzeichnung versehen worden sind. Die Justizminister sprachen sich in einer gemeinsamen Erklärung dafür aus, die Rolle der Bundesländer im Freigabeprozess zu stärken. ¿Wir setzen uns dafür ein, dass auch die Kriterien für die Alterskennzeichnung überprüft werden¿, sagte Kolb. Dazu gehört nach ihrer Ansicht auch die Möglichkeit, jederzeit eine erneute Überprüfung der Alterskennzeichnung veranlassen zu können. Bisher ist eine Überprüfung der Entscheidung nur innerhalb von zehn Tagen nach dem Abschluss des Prüfverfahrens möglich. Darüber hinaus regte Justizministerin Kolb an, mehr Tester und Gutachter für die Prüfverfahren der USK einzustellen und ein personelles Rotationsverfahren für die Prüfteams einzuführen, um ¿Gewöhnungsprozesse¿ zu vermeiden. ¿Die USK prüft jedes Jahr rund 3.000 Spiele. Bei dieser großen Zahl von Computerspielen ist es wichtig, dass jedes Spiel kritisch und gründlich darauf hin geprüft wird, ob es wirklich für Kinder und Jugendliche geeignet ist¿, sagte Kolb. Außerdem forderte Kolb dazu auf, die Spielehersteller, die zum Teil erhebliche Gewinne erzielen, stärker an den Kosten des Prüfverfahrens etwa durch kostendeckende Gebühren zu beteiligen. Auch eine besondere Gewaltspielabgabe für Computerspiele sei denkbar. ¿Diese Gelder können wir verwenden, um sie in dringend benötigte Präventionsprojekte zu investieren¿, sagte Kolb. ¿Auch wenn nur ein Teil der Computerspiele gewalttätig sind, würde eine solche Abgabe das generelle Interesse der Hersteller der Spiele am Jugendschutz verdeutlichen.¿ Hintergrund: Spiele ohne Jugendfreigabe sind in der Bundesrepublik nach dem Jugendschutzgesetz vom Versandhandel und Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen wie an Verkaufsständen und Kiosken ausgeschlossen. Dies trifft auch für nicht gekennzeichnete Spiele zu. Der Handel bietet in Deutschland fast nur gekennzeichnete Spiele an. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de
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